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Trunkenheit im Verkehr, § 316 I StGB
1.Verstehen
Trunkenheit im Verkehr, § 316 I StGB
Trunkenheit im Verkehr, § 316 I StGB: Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr trotz Fahruntauglichkeit bedingt durch den Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln
Abstraktes Gefährdungsdelikt: Sicherheit des Straßenverkehrs geschützt auch ohne konkrete Gefährdung (Beinahe-Unfall)
2.Wiederholen
Was versteht man unter Trunkenheit im Verkehr?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
T fährt mit 1,3 Promille BAK nachts über eine leere Landstraße. Er hält die Spur perfekt, gefährdet niemanden und wird zufällig von der Polizei kontrolliert. Welche Aussagen stimmen?
T fährt mit 1,5 Promille BAK E-Bike, O mit 1,2 Promille Pkw. Beide werden kontrolliert, fuhren bis dahin aber absolut sicher und ohne jegliche Fahrfehler. Welche Aussagen sind richtig?
T fährt mit 0,8 Promille BAK seinen Pkw völlig unauffällig und sicher durch den Stadtverkehr. In einer allgemeinen Verkehrskontrolle wird der Wert festgestellt. Welche Aussagen zur Fahruntüchtigkeit treffen zu?
T fährt mit 1,2 Promille BAK und übersieht eine rote Ampel. O kann nur durch einen Sprung zur Seite verhindern, von Ts Pkw erfasst zu werden. Welche Aussagen sind richtig?
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