- Strafrecht
- Strafprozessrecht
- Strafgerichte, Rechtsbehelfe und Beteiligte des Strafverfahrens
Verletzter
1.Verstehen
Verletzter
Verletzter: Person, die durch eine Straftat geschädigt oder betroffen ist, d.h. durch behauptete Tat unmittelbar in Rechten, Rechtsgütern oder rechtlich anerkannten Interessen beeinträchtigt
Primär Stellung eines passiven Zeugen gem. §§ 48 ff. StPO
Allgemeine Rechte, §§ 406d - 406h StPO
Opferschutz, §§ 68 ff. StPO, § 46a StGB
Außerdem Verfahrensbeteiligungsrechte
Klageerzwingungsverfahren, § 172 StPO
Privatklage, §§ 374 ff. StPO
Nebenklage, §§ 395 ff. StPO
Adhäsionsverfahren, §§ 403 ff. StPO: Geltendmachung von vermögensrechtlichen Ansprüchen, z.B. Schmerzensgeld, bereits im Strafverfahren (ohne Zivilprozess)
2.Wiederholen
Was versteht man unter einem Verletzten? Welche Stellung und welche Rechte hat er im Strafverfahren?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Opfer O wird von T mit einem Messer verletzt. O möchte im Strafverfahren gegen T aktiv werden und Schmerzensgeld geltend machen. Welche Aussagen über Os Stellung und Rechte sind richtig?
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