Auszug
- Strafrecht
- Strafprozessrecht
- Strafgerichte, Rechtsbehelfe und Beteiligte des Strafverfahrens
Verletzter
VerletzterVerletzte
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Verletzter
Verletzter: Person, die durch eine Straftat geschädigt oder betroffen ist, d.h. durch behauptete Tat unmittelbar in Rechten, Rechtsgütern oder rechtlich anerkannten Interessen beeinträchtigt
- Primär Stellung eines passiven Zeugen gem. §§ 48 ff. StPO
- Allgemeine Rechte, §§ 406d - 406h StPO
- Opferschutz, §§ 68 ff. StPO, § 46a StGB
- Außerdem Verfahrensbeteiligungsrechte
- Klageerzwingungsverfahren, § 172 StPO
- Privatklage, §§ 374 ff. StPO
- Nebenklage, §§ 395 ff. StPO
- Adhäsionsverfahren, §§ 403 ff. StPO: Geltendmachung von vermögensrechtlichen Ansprüchen, z.B. Schmerzensgeld, bereits im Strafverfahren
2.Wiederholen
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Frage
Was versteht man unter einem Verletzten? Welche Stellung und welche Rechte hat er im Strafverfahren?
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