Logo

Verletzter

VerletzterVerletzteAdhäsionsverfahren
Aktualisiert vor 19 Tagen

Was versteht man unter einem Verletzten? Welche Stellung und welche Rechte hat er im Strafverfahren?

Der Verletzte ist die Person, die durch eine Straftat geschädigt oder betroffen ist, also durch die behauptete Tat unmittelbar in ihren Rechten, Rechtsgütern oder rechtlich anerkannten Interessen beeinträchtigt wird.

Der Verletzte hat im Strafverfahren primär die Stellung eines passiven Zeugen gemäß §§ 48 ff. StPO. Das bedeutet, dass er vor allem als Beweisperson in das Verfahren eingebunden wird und den allgemeinen Regeln über die Zeugenvernehmung unterliegt.

Darüber hinaus stehen dem Verletzten allgemeine Rechte nach §§ 406d bis 406h StPO zu. Diese Vorschriften gewähren ihm beispielsweise Informations- und Benachrichtigungsrechte sowie die Möglichkeit, sich anwaltlich beraten und vertreten zu lassen.

Ein weiterer Bereich betrifft den Opferschutz, der in den §§ 68 ff. StPO sowie in § 46a StGB geregelt ist. Diese Normen dienen dazu, den Verletzten im Verfahren vor zusätzlichen Belastungen zu schützen, etwa durch besondere Schutzmaßnahmen bei der Vernehmung oder durch die Berücksichtigung eines Täter-Opfer-Ausgleichs bei der Strafzumessung.

Schließlich stehen dem Verletzten verschiedene Verfahrensbeteiligungsrechte zur Verfügung, mit denen er aktiv auf das Verfahren Einfluss nehmen kann. Hierzu gehört das Klageerzwingungsverfahren nach § 172 StPO, mit dem der Verletzte die gerichtliche Überprüfung einer Einstellungsentscheidung der Staatsanwaltschaft erzwingen kann. Daneben gibt es die Privatklage gemäß §§ 374 ff. StPO, bei der der Verletzte bei bestimmten Delikten selbst als Kläger auftritt. Ferner kann der Verletzte sich im Wege der Nebenklage nach §§ 395 ff. StPO dem von der Staatsanwaltschaft geführten Verfahren anschließen und dort eigene Verfahrensrechte ausüben. Schließlich ermöglicht das Adhäsionsverfahren nach §§ 403 ff. StPO die Geltendmachung von vermögensrechtlichen Ansprüchen, zum Beispiel Schmerzensgeld, bereits im Strafverfahren, sodass der Verletzte nicht auf den gesonderten Zivilrechtsweg verwiesen werden muss.

Der Verletzte ist also primär passiver Zeuge, verfügt aber daneben über weitreichende allgemeine Rechte, Opferschutzrechte und Verfahrensbeteiligungsrechte, die ihm eine aktive Rolle im Strafverfahren ermöglichen.

Merke

Verletzter: Person, die durch eine Straftat geschädigt oder betroffen ist, d.h. durch behauptete Tat unmittelbar in Rechten, Rechtsgütern oder rechtlich anerkannten Interessen beeinträchtigt

  • Primär Stellung eines passiven Zeugen gem. §§ 48 ff. StPO

  • Allgemeine Rechte, §§ 406d - 406h StPO

  • Opferschutz, §§ 68 ff. StPO, § 46a StGB

  • Außerdem Verfahrensbeteiligungsrechte

    • Klageerzwingungsverfahren, § 172 StPO

    • Privatklage, §§ 374 ff. StPO

    • Nebenklage, §§ 395 ff. StPO

    • Adhäsionsverfahren, §§ 403 ff. StPO: Geltendmachung von vermögensrechtlichen Ansprüchen, z.B. Schmerzensgeld, bereits im Strafverfahren (ohne Zivilprozess)

Teste dein Wissen

Frage 1/1

Opfer O wird von T mit einem Messer verletzt. O möchte im Strafverfahren gegen T aktiv werden und Schmerzensgeld geltend machen. Welche Aussagen über Os Stellung und Rechte sind richtig?

O ist Verletzter und hat primär die Stellung eines Zeugen gem. §§ 48 ff. StPO.
O kann Schmerzensgeld im Adhäsionsverfahren gem. §§ 403 ff. StPO geltend machen.
O hat Verfahrensbeteiligungsrechte wie Nebenklage gem. §§ 395 ff. StPO.
O kann als Verletzter ggf. ein Klageerzwingungsverfahren betreiben.
Logo

Deine Lernplattform für mehr Verständnis im Jurastudium

4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen

Lerne mit weiteren Inhalten aus dem Strafrecht und zum Thema Strafprozessrecht.
Erlebe eine neue Lernerfahrung mit kompakten, verlinkten Inhalten in einer interaktiven Plattform.
Spare wertvolle Zeit
mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & Öffentlichen Recht
Entwickle Systemverständnis
durch interaktive Verlinkungen zwischen allen Themen
Trainiere effizient die Anwendung
mit Multiple-Choice-Fallfragen und Fallbeispielen
Lerne auch unterwegs
mit nahtlosem Wechsel zwischen allen Geräten

Das sagen unsere Nutzer

Die Struktur, das Design und der Inhalt der App sind hervorragend. Während meiner Recherche habe ich viele juristische Seiten besucht und sogar einen Kurs bei Jura Academy absolviert. Ehrlich gesagt gefällt mir deine Seite am besten.

Ziad T.

Jurastudent

Z
Lernkarten
2.000+
Nutzer
1.000+
Übungsfragen
2.800+