1.Verstehen
Mord, § 211 StGB
Mord, § 211 StGB: Tötung eines Menschen, die durch besonders verwerfliche Beweggründe oder Mittel (Mordmerkmale) gekennzeichnet
- Qualifikation des Totschlags (Verhältnis von Totschlag und Mord umstritten): Vorsatzqualifikation
- Absolute Strafandrohung: Ausschließlich lebenslange Freiheitsstrafe
2.Wiederholen
Was versteht man unter Mord?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
T tötet O und nimmt dessen Wertsachen an sich. Wie werden die subjektive Tatbestände der vollendeten Begehungsdelikte geprüft?
T versucht, O auf besonders grausame Art und Weise zu töten, bricht den Versuch jedoch ab. Später überlegt er es sich anders und tötet O doch durch einen einfachen Schuss ins Herz. O ist sofort tot. Welche Aussagen treffen zu??
T tötet O. Das Gericht prüft, ob die Tat als Mord nach § 211 StGB einzustufen ist. Welche der folgenden Aussagen beschreibt das Wesen des Mordes im Vergleich zum Totschlag korrekt?
T tötet O und nimmt dessen Wertsachen an sich. Wie werden die subjektive Tatbestände der vollendeten Begehungsdelikte geprüft?
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