Auszug
- Strafrecht
- Vermögensdelikte
- Betrug, Untreue und ähnliche Delikte
Betrug, § 263 I StGB
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Betrug, § 263 I StGB
- Wenn mehrere Beteiligte oder mehrere Opfer in Betracht kommen, bereits in Überschrift anzeigen, wer gemeint ist (z.B. beim Dreiecksbetrug): [Täuschender] gegenüber [Getäuschtem], zulasten des [Geschädigten], zugunsten des [Bereicherten]; z.B. „Strafbarkeit des [A] wegen Betrugs gegenüber [B], zulasten des [C], zugunsten des [D]“
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Was muss man beim Betrug in der Überschrift beachten, wenn mehrere Beteiligte oder mehrere Opfer in Betracht kommen?
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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