Auszug

Sterbehilfe

SterbehilfeBehandlungsabbruch

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Sterbehilfe

Sterbehilfe: Unterstützung bei der Herbeiführung des Todes eines (meist unheilbar kranken) Menschen auf dessen ausdrücklichen Wunsch

  • Moralisches Spannungsfeld
    • Recht auf menschenwürdigen Tod aus Menschenwürdegarantie gem. Art. 1 I GG und Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit gem. Art. 2 I GG
    • Gegen absoluten Lebensschutz aus Recht auf Leben gem. Art. 2 II 1 GG
  • Behandlungsabbruch als Rechtfertigungsgrund
  • Beispiel: z.B. Arzt schaltet auf ausdrücklichen Wunsch des unheilbar kranken Patienten den Beatmungsapparat ab
  • Unterlassene Sterbehilfe auf Verlangen durch Arzt (z.B. bei starken Schmerzen durch Infusion) evtl. Körperverletzung durch Unterlassen

2.
Wiederholen

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