Auszug
- Strafrecht
- Vermögensdelikte
- Betrug, Untreue und ähnliche Delikte
Computerbetrug, § 263a I StGB
Computerbetrug
1.Verstehen
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Computerbetrug, § 263a I StGB
Einsatz fremder EC-Karte am Geldautomaten / Tankkarte am Tankautomaten täuschungsäquivalentes Verhalten (weil ggü. Schalterbeamtem Betrug nach § 263 einschlägig wäre)
- Wenn EC-Karte weggenommen: Verbotene Eigenmacht gegen den Willen des Berechtigten
- Unbefugte Verwendung
- Wenn EC-Karte freiwillig ausgehändigt mit dazugehöriger PIN, dann abredewidrig verwendet (z.B. zuviel Geld abgehoben)
- Keine unbefugte Verwendung, da damit Bevollmächtigung einhergeht wie Bankvollmacht ggü. Bankangestelltem (esseidenn Bevollmächtigung Dritter durch EC-Karten-Vertrag ausgeschlossen); in Betracht kommt aber Untreue, § 266 I Alt. 2 wenn Vermögensbetreuungspflicht oder Unterschlagung bei unterlassener Aushändigung des zuviel abgehobenen Geldes
2.Wiederholen
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Frage
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