Auszug

Üble Nachrede, § 186 StGB

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Üble Nachrede, § 186 StGB

Voraussetzungen der üblen Nachrede

  1. Objektiver Tatbestand: Behaupten oder Verbreiten einer ehrenrührigen Tatsachenbehauptung in Bezug auf einen anderen
    • Ggü. Dritten, § 186 Var. 1 StGB
    • Öffentlich, § 186 Var. 2 StGB: Unabhängig von Öffentlichkeit des Ortes; unmittelbar wahrnehmbar von größerem, individuell nicht begrenztem und durch nähere Beziehung nicht verbundenen Personenkreis
  2. Subjektiver Tatbestand: Vorsatz bzgl. objektiver Tatbestandsmerkmale
  3. Nichterweislichkeit der Wahrheit als objektive Strafbarkeitsbedingung: Wahrheitsbeweis lässt Strafbarkeit entfallen (muss nicht von Vorsatz umfasst sein)

2.
Wiederholen

Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage

Welche Voraussetzungen hat die üble Nachrede?

Logo

Sichere dir mehr Verständnis im Jurastudium mit der Jurahilfe.de Lernplattform

4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen

Neben weiteren Inhalten aus dem Strafrecht, zum Thema Nichtvermögensdelikte findest du in der Jurahilfe.de Lernplattform auch weitere Vorteile:
  • Spare wertvolle Zeit mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & ÖR
  • Entwickle Systemverständnis durch interaktive Verlinkungen
  • Trainiere effizient die Anwendung mit Multiple-Choice-Fallfragen
  • Behebe Wissenslücken gezielt mit personalisierten Lernstatistiken
  • Lerne auch unterwegs - nahtloser Wechsel zwischen allen Geräten
Jurahilfe.de App Vorschau

Das sagen unsere Nutzer

Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.

Anonymer Nutzer

Feedback aus der Community

s
Jurahilfe.de App Vorschau