- Öffentliches Recht
- Grundrechte
- Grundrechte
Eigentum, Art. 14 I 1 GG
Recht auf EigentumEigentumRecht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb
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Eigentum, Art. 14 I 1 GG
Sachlicher Schutzbereich: Eigentümerrecht (etwas „haben“), Nutzung und Verfügung über diese Rechtsposition
- Eigentum
- Jede durch einfaches Recht gewährte konkrete vermögenswerte Rechtsposition: Sacheigentum i.S.d. § 903 BGB und alle weiteren privaten vermögenswerten Rechtspositionen (z.B. beschränkt-dingliche Rechte, Forderungsrechte, Ansprüche, Besitz)
- Auch Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb: Gewerbebetrieb als tatsächliche (≠ rechtliche) Gesamtheit der dazu gehörenden Sachen und Rechte
- Auch Besitz: z.B. Besitz des Mieters an Mietwohnung
- Vermögen als Ganzes (Wertsumme der einzelnen konkreten Rechtspositionen); z.B. beeinträchtigt durch Geldstrafe ⇨ Verfügungsbefugnis über Vermögen nur durch allgemeine Handlungsfreiheit geschützt
- Bloße Erwerbsaussichten
- Erbrecht: Testierfreiheit (Verfügungsmacht über Tod hinaus) und passives Erbrecht
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