- Strafrecht
- Allgemeiner Teil des StGB
- Beteiligung: Täterschaft und Teilnahme
Beihilfe, § 27 StGB
1.Verstehen
Beihilfe, § 27 StGB
Voraussetzungen der Beihilfe Prüfungsschema
Objektiver Tatbestand
Vorsätzliche, rechtswidrige Haupttat des Haupttäters
Hilfeleisten: Tatbeitrag, der die Haupttat ermöglicht oder erleichtert, oder Rechtsgutsverletzung des Täters verstärkt; auch Hilfeleisten zu bloßer Vorbereitungshandlung umfasst
Subjektiver Tatbestand: Doppelter Gehilfenvorsatz
Vorsatz bzgl. der Haupttat: Bzgl. wesentlichem Unrechtsgehalt der Haupttat (keine Kenntnis von Opfer, Tatzeit, Details nötig); auch bzgl. spezifischer Merkmale des subjektiven Tatbestands, z.B. Zueignungsabsicht beim Diebstahl
Vorsatz bzgl. der eigenen Handlung des Gehilfen (Hilfeleisten): Gehilfenvorsatz
2.Wiederholen
Unter welchen Voraussetzungen ist die Beihilfe zu einer Haupttat strafbar?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
A gibt T Informationen, die es T ermöglichen, einen Einbruch zu planen und durchzuführen. Welche Aussagen sind zutreffend?
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