Auszug
- Strafrecht
- Allgemeiner Teil des StGB
- Beteiligung: Täterschaft und Teilnahme
Beihilfe, § 27 StGB
BeihilfeGehilfeTeilnahmeHilfeleisten
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Beihilfe, § 27 StGB
Voraussetzungen der Beihilfe
- Objektiver Tatbestand
- Vorsätzliche, rechtswidrige Haupttat des Haupttäters
- Hilfeleisten: Tatbeitrag, der die Haupttat ermöglicht oder erleichtert, oder Rechtsgutsverletzung des Täters verstärkt; auch Hilfeleisten zu bloßer Vorbereitungshandlung umfasst
- Subjektiver Tatbestand: Doppelter Gehilfenvorsatz
- Vorsatz bzgl. der Haupttat: Bzgl. wesentlichem Unrechtsgehalt der Haupttat (keine Kenntnis von Opfer, Tatzeit, Details nötig); auch bzgl. spezifischer Merkmale des subjektiven Tatbestands, z.B. Zueignungsabsicht beim Diebstahl
- Vorsatz bzgl. der eigenen Handlung des Gehilfen (Hilfeleisten): Gehilfenvorsatz
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Unter welchen Voraussetzungen ist die Beihilfe zu einer Haupttat strafbar?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
A gibt T Informationen, die es T ermöglichen, einen Einbruch zu planen und durchzuführen. Welche Aussagen sind zutreffend?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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