Auszug
- Juristisches Allgemeinwissen
- Arbeit im Gutachten
- Latein für Angeber
Venire contra factum proprium
Venire contra factum proprium
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Venire contra factum proprium
- Latein: Venire contra factum proprium
- Deutsch: Zuwiderhandlung gegen eigenes früheres Verhalten
- Bedeutung: Widersprüchliches Verhalten begründet unzulässige Rechtsausübung
- Kontext: Fallgruppe des § 242 BGB; Verstoß gegen Treu und Glauben, z.B. Verwirkung
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
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Was bedeutet "venire contra factum proprium"?
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