Auszug

Venire contra factum proprium

Venire contra factum proprium

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Venire contra factum proprium

  • Latein: Venire contra factum proprium
  • Deutsch: Zuwiderhandlung gegen eigenes früheres Verhalten
  • Bedeutung: Widersprüchliches Verhalten begründet unzulässige Rechtsausübung
  • Kontext: Fallgruppe des § 242 BGB; Verstoß gegen Treu und Glauben, z.B. Verwirkung

2.
Wiederholen

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