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Venire contra factum proprium
Was bedeutet "venire contra factum proprium"?
„Venire contra factum proprium" ist ein lateinischer Ausdruck, der auf Deutsch „Zuwiderhandlung gegen eigenes früheres Verhalten" bedeutet. Die Bedeutung dieses Ausdrucks erfasst die Konstellation, dass jemand sich widersprüchlich verhält und dadurch eine unzulässige Rechtsausübung begründet wird. Wer also zunächst durch sein Verhalten einen bestimmten Vertrauenstatbestand schafft und sich anschließend in Widerspruch dazu setzt, dem kann die Berufung auf sein Recht versagt werden. Der Kontext, in dem dir dieser Ausdruck begegnet, ist § 242 BGB, also der Grundsatz von Treu und Glauben. Das venire contra factum proprium ist eine anerkannte Fallgruppe dieses Grundsatzes und bildet einen Verstoß gegen Treu und Glauben. Ein Beispiel für eine solche Fallgruppe ist die Verwirkung, bei der ein Recht über längere Zeit nicht ausgeübt wird und der Verpflichtete sich darauf eingerichtet hat, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden. Venire contra factum proprium bezeichnet somit die unzulässige Rechtsausübung durch widersprüchliches Verhalten als Fallgruppe des § 242 BGB.
- Latein: Venire contra factum proprium
- Deutsch: Zuwiderhandlung gegen eigenes früheres Verhalten
- Bedeutung: Widersprüchliches Verhalten begründet unzulässige Rechtsausübung
- Kontext: Fallgruppe des § 242 BGB; Verstoß gegen Treu und Glauben, z.B. Verwirkung
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Ziad T.
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