- Öffentliches Recht
- Verwaltungsprozessrecht
- Struktur und Grundzüge des Verwaltungsprozessrechts
Prüfung auf Ermessensfehler, § 114 1 VwGO
Prüfung auf Ermessensfehler
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Prüfung auf Ermessensfehler, § 114 1 VwGO
Prüfung auf Ermessensfehler, § 114 1 VwGO: Gerichtliche Prüfung von Ermessensentscheidungen gem. § 40 VwVfG
- Nur eingeschränkte Prüfung auf Ermessensfehler, § 114 1 VwGO: Gericht prüft nur, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht wurde
- Verbot der Ermessenssubstitution: Keine eigene Ermessensausübung durch das Gericht; Ermessen des Gerichts darf nicht Behördenermessen ersetzen
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Wie werden Ermessensentscheidungen der Verwaltung gerichtlich überprüft?
Sichere dir mehr Verständnis im Jurastudium mit der Jurahilfe.de Lernplattform
4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
Neben weiteren Inhalten aus dem Öffentliches Recht, zum Thema Verwaltungsprozessrecht findest du in der Jurahilfe.de Lernplattform auch weitere Vorteile:
- Spare wertvolle Zeit mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & ÖR
- Entwickle Systemverständnis durch interaktive Verlinkungen
- Trainiere effizient die Anwendung mit Multiple-Choice-Fallfragen
- Behebe Wissenslücken gezielt mit personalisierten Lernstatistiken
- Lerne auch unterwegs - nahtloser Wechsel zwischen allen Geräten

Das sagen unsere Nutzer
Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
Anonymer Nutzer
Feedback aus der Community
s

© 2023 Jurahilfe.de. Alle Rechte vorbehalten.