Missbrauch von Kreditkarten, § 266b I StGB

Missbrauch von Kreditkarten

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Missbrauch von Kreditkarten, § 266b I StGB

Missbrauch von Kreditkarten, § 266b I StGB: Unbefugte Nutzung einer Kreditkarte (z.B. Visa. oder Mastercard), um sich oder einem Dritten einen Vermögensvorteil zu verschaffen, wodurch ein Vermögensschaden entsteht

  • Untreueähnliches Delikt: Auch bei Missbrauch von Kreditkarten führt das Missbrauchen einer dem Täter eingeräumten Befugnis zu einem Vermögensschaden

  • Schutzzweck: Vermögen und Funktionsfähigkeit des bargeldlosen Zahlungsverkehrs

  • Echtes Sonderdelikt: Nur Inhaber der Karte ist tauglicher Täter (besonderes persönliches Merkmal gem. § 28 I StGB)

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Frage

Was versteht man unter dem Missbrauch von Kreditkarten?

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Frage 1

T ist Inhaber einer Kreditkarte mit Kreditlimit. Er weiß, dass sein Konto überzogen ist und er zahlungsunfähig ist, nutzt die Karte aber dennoch für einen Einkauf von 300 €. Die Bank garantiert dem Händler die Zahlung. Welche Aussagen treffen zu?

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Frage 2

T nutzt seine EC-Karte im POS-Verfahren mit PIN-Eingabe für einen Einkauf von 200 €, obwohl sein Konto nicht gedeckt ist. Welche Aussagen sind richtig?

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