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- Vermögensdelikte
- Betrug, Untreue und ähnliche Delikte
Missbrauch von Kreditkarten, § 266b I StGB
1.Verstehen
Missbrauch von Kreditkarten, § 266b I StGB
Missbrauch von Kreditkarten, § 266b I StGB: Unbefugte Nutzung einer Kreditkarte (z.B. Visa. oder Mastercard), um sich oder einem Dritten einen Vermögensvorteil zu verschaffen, wodurch ein Vermögensschaden entsteht
Untreueähnliches Delikt: Auch bei Missbrauch von Kreditkarten führt das Missbrauchen einer dem Täter eingeräumten Befugnis zu einem Vermögensschaden
Schutzzweck: Vermögen und Funktionsfähigkeit des bargeldlosen Zahlungsverkehrs
Echtes Sonderdelikt: Nur Inhaber der Karte ist tauglicher Täter (besonderes persönliches Merkmal gem. § 28 I StGB)
2.Wiederholen
Was versteht man unter dem Missbrauch von Kreditkarten?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
T ist Inhaber einer Kreditkarte mit Kreditlimit. Er weiß, dass sein Konto überzogen ist und er zahlungsunfähig ist, nutzt die Karte aber dennoch für einen Einkauf von 300 €. Die Bank garantiert dem Händler die Zahlung. Welche Aussagen treffen zu?
T nutzt seine EC-Karte im POS-Verfahren mit PIN-Eingabe für einen Einkauf von 200 €, obwohl sein Konto nicht gedeckt ist. Welche Aussagen sind richtig?
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