- Strafrecht
- Allgemeiner Teil des StGB
- Irrtümer
Tatbestandsirrtum, § 16 I StGB
1.Verstehen
Tatbestandsirrtum, § 16 I StGB
Error in persona vel objecto: Irrtum über Identität konkret individualisierter Person oder Sache; ursprünglicher Tatentschluss des Täters auf bestimmtes Ziel gerichtet, aber aufgrund einer Identitätsverwechslung konkretisiert sich der Vorsatz auf ein anderes Ziel; z.B. bei Anruf meldet sich unbemerkt andere Person als erwartet und wird von Täter beleidigt
- Tatbestandliche Gleichwertigkeit des Objekts aus Tätersicht: z.B. Täter möchte den Menschen A erschießen, aufgrund schlechter Sichtverhältnisse hält er aber den Menschen B für den A und erschießt diesen
- Kein Tatbestandsirrtum, § 16 I StGB: Unbeachtlich, da persönliche Identität des Tatobjekts kein objektiver Tatumstand
- Vorsatzkonkretisierung auf getroffenes Tatobjekt (d.h. vorsätzlich vollendetes Begehungsdelikt zulasten des Getroffenen)
- Kein zusätzliches Versuchsdelikt gegen Angriffsobjekt (umstritten)
- M.M.: Zusätzlich versuchtes Delikt gegen Angriffsobjekt zu prüfen, da nach Tätervorstellung zur Erfüllung am vermeintlichen Opfer angesetzt
- h.M.: Vorsatz verbraucht (bereits mit Annahme vorsätzlich vollendeter Begehung berücksichtigt)
- Vorsatz für Angriffsobjekt nur auf Grundlage von Identitätsirrtum, der aber unbeachtlich ist, also nicht zugleich Grundlage für Strafbarkeit ggü. Angriffsobjekt sein kann
- Tatbestandliche Ungleichheit des Objekts aus Tätersicht: z.B. Schuss auf vermeintliche Vogelscheuche, die tatsächlich ein Mensch ist
- Tatbestandsirrtum, § 16 I StGB: Beachtlich, da relevanter Tatumstand
- Fahrlässigkeitsdelikt ggü. Verletzungsobjekt
- Versuchtes Delikt ggü. Angriffsobjekt
2.Wiederholen
Wie verhält es sich, wenn der Täter sich über die Identität des von ihm Opfers irrt?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
T gibt M klare Anweisungen, eine bestimmte Person zu töten, die er ihm genau beschreibt. M verwechselt das Opfer versehentlich trotzdem und tötet eine andere Person. Welche Aussagen sind zutreffend?
T schießt auf eine vermeintliche Vogelscheuche in einem fremden Feld, die sich tatsächlich als der Mensch O herausstellt, der tödlich getroffen zusammenbricht. Wie hat sich T strafbar gemacht?
T plant, B zu erschießen. Aufgrund schlechter Sichtverhältnisse hält T jedoch O für B und erschießt O. Wie hat sich T strafbar gemacht?
T schießt auf eine vermeintliche Vogelscheuche in einem fremden Feld, die sich tatsächlich als der Mensch O herausstellt, der tödlich getroffen zusammenbricht. Unterlag T einem Tatbestandsirrtum?
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