Auszug

Diebstahl, § 242 I StGB

Diebstahl

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Diebstahl, § 242 I StGB

Diebstahl, § 242 I StGB: Wegnahme einer fremden beweglichen Sache in der Absicht, diese sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen

  • Beispiel: z.B. Täter nimmt dem Opfer heimlich das Portemonnaie aus der Tasche

2.
Wiederholen

Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
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Was versteht man unter Diebstahl?

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