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Preußisches Allgemeines Landrecht (PrALR)
Was versteht man unter dem Preußischen Allgemeinen Landrecht?
Das Preußische Allgemeine Landrecht, kurz PrALR, ist die erste zusammenhängende Kodifikation des Rechts und trat im Jahr 1794 in Kraft. Anders als das zuvor geltende Gemeine Recht, das unkodifiziert und schwer handhabbar war, schuf das PrALR erstmals ein geschlossenes, schriftlich niedergelegtes Regelwerk, das die verschiedenen Rechtsgebiete systematisch zusammenfasste. Mit insgesamt 19.000 Vorschriften war es außerordentlich umfangreich und beanspruchte, das gesamte Recht in einem einzigen Gesetzeswerk zu erfassen. Das Preußische Allgemeine Landrecht von 1794 ist also die erste zusammenhängende Kodifikation des Rechts und umfasste 19.000 Vorschriften.
Preußisches Allgemeines Landrecht (PrALR): Erste zusammenhängende Kodifikation des Rechts von 1794; enthielt 19.000 Vorschriften
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