- Öffentliches Recht
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Realakt
Was ist ein Realakt und wie grenzt er sich vom Verwaltungsakt ab? Wie kann man sich dagegen zu Wehr setzen?
Der Realakt bezeichnet ein tatsächliches Verwaltungshandeln, das keine unmittelbare Rechtsfolge setzt, sondern lediglich tatsächliche Wirkungen entfaltet.
Damit unterscheidet sich der Realakt grundlegend vom Verwaltungsakt: Der Verwaltungsakt erfordert eine Regelung, ist also auf die Setzung einer Rechtsfolge gerichtet. Beim Realakt fehlt genau dieses Regelungselement.
Beispiele für Realakte sind etwa die Erteilung einer Auskunft oder das Abschleppen eines Fahrzeugs, sofern darin keine eigenständige Regelung liegt. In diesen Fällen handelt die Verwaltung zwar, sie ordnet aber keine Rechtsfolge an, sondern bewirkt lediglich etwas Tatsächliches.
Weil der Realakt kein Verwaltungsakt ist, scheidet die Anfechtungsklage als Rechtsschutzmöglichkeit aus. Der Rechtsschutz gegen einen Realakt erfolgt insbesondere durch die allgemeine Leistungsklage oder die Feststellungsklage.
Der Realakt ist also tatsächliches Verwaltungshandeln ohne unmittelbare Rechtsfolge, gegen das man sich vor allem mit der allgemeinen Leistungsklage oder der Feststellungsklage zur Wehr setzen kann
Realakt: tatsächliches Verwaltungshandeln, das keine unmittelbare Rechtsfolge setzt, sondern lediglich tatsächliche Wirkungen entfaltet
Verwaltungsakt: Erfordert Regelung, ist also auf die Setzung einer Rechtsfolge gerichtet
Rechtsschutz gegen Realakt: Insbesondere durch allgemeine Leistungsklage oder Feststellungsklage
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