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Subvention

SubventionSubventionsvergabeVerlorener Zuschuss
Aktualisiert vor etwa 2 Monaten

Was versteht man unter einer Subvention und welche rechtlichen Voraussetzungen gelten?

Merke

Subvention: Vermögenswerte Zuwendungen des Staats an Privatpersonen, zumindest zum Teil ohne marktmäßige Gegenleistung zur Förderung eines öffentlichen Zwecks gewährt

  • Voraussetzungen
    1. Geldwerter Vorteil
    2. Durch öffentliche Hand an Private
    3. Förderung öffentlichen Zwecks
    4. Ohne entsprechende Gegenleistung
  • Beispiele
    • Zinsgünstige Darlehen oder Kreditsicherung
    • Realförderung: z.B. bevorzugte Berücksichtigung bei öffentlichen Vergaben oder Grundstücksveräußerung
    • Verlorener Zuschuss: Von Bürger nicht zurückzuzahlen
  • Nur Leistungen ohne Anspruch: Gewährung ist Ermessensentscheidung
  • Gewährung regelmäßig durch begünstigenden Verwaltungsakt: z.B. Bewilligungsbescheid über Fördermittel
  • Besonderheit bzgl. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs bei der Subventionsvergabe: Zwei-Stufen-Theorie greift
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Ziad T.

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