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Subvention
SubventionSubventionsvergabeVerlorener Zuschuss
Aktualisiert vor etwa 1 Monat
Was versteht man unter einer Subvention und welche rechtlichen Voraussetzungen gelten?
Merke
Subvention: Vermögenswerte Zuwendungen des Staats an Privatpersonen, zumindest zum Teil ohne marktmäßige Gegenleistung zur Förderung eines öffentlichen Zwecks gewährt
- Voraussetzungen
- Geldwerter Vorteil
- Durch öffentliche Hand an Private
- Förderung öffentlichen Zwecks
- Ohne entsprechende Gegenleistung
- Beispiele
- Zinsgünstige Darlehen oder Kreditsicherung
- Realförderung: z.B. bevorzugte Berücksichtigung bei öffentlichen Vergaben oder Grundstücksveräußerung
- Verlorener Zuschuss: Von Bürger nicht zurückzuzahlen
- Nur Leistungen ohne Anspruch: Gewährung ist Ermessensentscheidung
- Gewährung regelmäßig durch begünstigenden Verwaltungsakt: z.B. Bewilligungsbescheid über Fördermittel
- Besonderheit bzgl. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs bei der Subventionsvergabe: Zwei-Stufen-Theorie greift
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Ziad T.
Jurastudent
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