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Aufgaben- und Befugnisnormen

AufgabennormBefugnisnorm
Aktualisiert vor 12 Tagen

Was versteht man unter einer Aufgabennorm und einer Befugnisnorm? Kann eine Aufgabennorm als Rechtsgrundlage für Grundrechtseingriffe gelten?

Merke

Aufgaben- und Befugnisnormen

  • Aufgabennorm: Bestimmt Zweck der behördlichen Tätigkeit
    • Aufgabennorm ausreichende Rechtsgrundlage für Verwaltungsmaßnahmen, wenn kein Eingriff in Grundrechte
  • Befugnisnorm: Bestimmt Mittel der Aufgabenerfüllung
    • Befugnisnorm erforderlich als Rechtsgrundlage für Verwaltungsmaßnahmen, die einen Eingriff in Grundrechte darstellen (Eingriffsverwaltung); aufgrund Gesetzesvorbehalt
      • Aufgabennorm nicht ausreichend: Schluss von Aufgabe auf Befugnis unzulässig („Zweck heiligt nicht Mittel“)
      • Verbotsnorm an sich nicht ausreichend, aber bei Verstößen gegen Verbotsnormen grds. polizeiliche Eingriffsbefugnis durch polizeiliche Generalklausel

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Frage 1/1

Behörde B plant eine Maßnahme, die in Grundrechte des A eingreift. Welche Aussagen sind zutreffend?

Eine Aufgabennorm ist ausreichend.
B benötigt eine Befugnisnorm, weil ein Grundrechtseingriff vorliegt.
Wenn der Zweck der Maßnahme von einer Norm gedeckt ist, ist auch das Mittel gerechtfertigt.
Eine Befugnisnorm ist immer notwendig, auch ohne Grundrechtseingriff.
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