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Bürger

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Aktualisiert vor etwa 2 Monaten

Was versteht man unter einem Bürger?

Der Begriff des Bürgers bezeichnet im öffentlichen Recht eine natürliche Person, also einen Menschen, oder eine juristische Person des Privatrechts, etwa eine GmbH oder einen eingetragenen Verein. Davon abzugrenzen ist der Hoheitsträger. Hoheitsträger sind der Staat, der Bund, die Länder, die Kommunen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts. Ein Bürger ist also jede natürliche oder juristische Person des Privatrechts, die dem Staat als Hoheitsträger gegenübersteht.

Merke

Bürger: Natürliche Person (Mensch) oder juristische Person des Privatrechts

  • Hoheitsträger: Staat, Bund, Länder, Kommunen, Körperschaf des öffentlichen Rechts

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Frage 1/1

Die Universität U (Körperschaft des öffentlichen Rechts) und Student S streiten über eine Exmatrikulationsentscheidung. Zugleich klagt die private Hochschule P-GmbH gegen eine behördliche Auflage. Welche Aussagen sind zutreffend?

U ist Bürger, weil sie wie S am Rechtsstreit beteiligt ist.
S ist Bürger.
Die P-GmbH ist Bürger.
U und die P-GmbH sind beide Hoheitsträger, da beide Bildungseinrichtungen sind.
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