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Bund-Länder-Streit, Art. 94 I Nr. 3 GG
Bund-Länder-Streit
Aktualisiert vor etwa 1 Monat
Welche Funktion hat der Bund-Länder-Streit?
Merke
Bund-Länder-Streit, Art. 94 I Nr. 3 GG, §§ 13 Nr. 7, 68 ff. BVerfGG: Klärung von Kompetenz- und Zuständigkeitskonflikten zwischen dem Bund und den Ländern oder zwischen einzelnen Ländern
- Zweck: Dient der Sicherung des Bundesstaatsprinzips und der föderalen Kompetenzordnung
- Kontradiktorisches Verfahren: Mit Antragsteller und Antragsgegner
- Parallelen zum Organstreitverfahren: Wissen übertragbar
- Keine Klage, sondern Antrag: Auf Terminologie achten; Beteiligte heißen Antragsteller und Antragsgegner, Bevollmächtigte heißen Verfahrensbevollmächtigte
Nach welchem Schema prüft man den Erfolg bzw. die Erfolgsaussichten eines Bund-Länder-Streits?
Merke
Prüfungsschema des Bund-Länder-Streits
- Statthaftigkeit des Bund-Länder-Streits
- Zulässigkeit des Bund-Länder-Streits
- Begründetheit des Bund-Länder-Streits
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Wann ist der Bund-Länder-Streit statthaft?
Merke
Statthaftigkeit des Bund-Länder-Streits: Gerichtet auf Feststellung der Verletzung von Rechten und Pflichten des Bundes und der Länder im Föderalstaat
Nach welchem Schema prüft man die Zulässigkeit eines Bund-Länder-Streits?
Merke
Zulässigkeit des Bund-Länder-Streits
- Zuständigkeit des BVerfG, Art. 94 I Nr. 3 GG, §§ 13 Nr. 7, 68 ff. BVerfGG
- Beteiligtenfähigkeit, § 68 BVerfGG: Bund und Länder, vertreten durch Regierungen
- Antragsgegenstand, §§ 64 I, 69 BVerfGG: Streit um wechselseitige Rechte und Pflichten aus GG aufgrund rechtserheblicher Maßnahme / Unterlassung des Antragsgegners
- Antragsbefugnis, §§ 64 I, 69 BVerfGG: Geltendmachung möglicher Verletzung oder Gefährdung in Rechten und Pflichten aus Bundesstaatsverhältnis durch Maßnahme / Unterlassung
- Form, §§ 23 I, 64 II, 69 BVerfGG: Schriftform; Nennung der verletzten Norm
- Frist, §§ 64 II, 69 BVerfGG: Sechs Monate ab Bekanntwerden der Maßnahme / Unterlassung
Nach welchem Schema prüft man die Begründetheit eines Bund-Länder-Streits?
Merke
Begründetheit des Bund-Länder-Streits
- Wenn Maßnahme / Unterlassung Antragsteller in grundgesetzlichen Rechten verletzt
Was entscheidet das BVerfG, wenn ein Bund-Länder-Streit zulässig und begründet ist?
Merke
Entscheidung über den Bund-Länder-Streit
- Feststellung des Verstoßes gegen Grundgesetz
- Aufhebung der Maßnahme
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