- Zivilrecht
- Mobiliarsachenrecht
- Eigentumsübergang durch Rechtsgeschäft
Eigentum an Wertpapieren / Inhaberpapieren, § 807 BGB
WertpapierInhaberpapier
Aktualisiert vor 11 Tagen
Wer ist Eigentümer von Inhaberpapieren wie Aktien und Kinokarten?
Merke
Eigentum an Wertpapieren / Inhaberpapieren, § 807 BGB
- Wertpapiere / Inhaberpapiere: Häufig ohne Nennung des Begünstigten, z.B. Aktie, Kinokarte, Pfandbon, Fahrschein
- Besitz der Urkunde erforderlich zur Geltendmachung des Rechts, §§ 807, 793 I 1 a.E. BGB
- Schuldner kann schuldbefreiend an Inhaber der Urkunde Leisten, selbst wenn dieser nicht materiellrechtlich Inhaber des Anspruchs ist (z.B. an Finder eines Pfandbons)
- Übertragung gem. §§ 929 ff. BGB
- „Recht aus dem Papier folgt Recht am Papier“ (Bonifatius-Fall)
- Schuldurkunden, § 952 BGB: Gehören Inhaber der Forderung kraft Gesetzes; „Recht am Papier folgt Recht aus Papier“
Lerne Jura kompakt, verlinkt und interaktiv
Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht online lernen
Tausende interaktive Verknüpfungen zwischen den Inhalten für smartes Lernen
Multiple-Choice-Fallfragen zum Anwendungstraining
Persönlicher Lernfortschritt mit Statistik
Deine Lernplattform für mehr Verständnis im Jurastudium
4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
Lerne mit weiteren Inhalten aus dem Zivilrecht und zum Thema Mobiliarsachenrecht.
Erlebe eine neue Lernerfahrung mit kompakten, verlinkten Inhalten in einer interaktiven Plattform.
Erlebe eine neue Lernerfahrung mit kompakten, verlinkten Inhalten in einer interaktiven Plattform.
Das sagen unsere Nutzer
Die Struktur, das Design und der Inhalt der App sind hervorragend. Während meiner Recherche habe ich viele juristische Seiten besucht und sogar einen Kurs bei Jura Academy absolviert. Ehrlich gesagt gefällt mir deine Seite am besten.
Ziad T.
Jurastudent
Z
© 2023 Jurahilfe.de. Alle Rechte vorbehalten.