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Eigentumsaufgabe / Dereliktion, § 959 BGB

EigentumsaufgabeDereliktion
Aktualisiert vor etwa 12 Stunden

Was versteht man unter der Dereliktion?

Merke

Eigentumsaufgabe / Dereliktion, § 959 BGB: Eigentümer gibt Besitz an Sache auf in erkennbarer Absicht, Eigentum preiszugeben

  • Verlust des Eigentums
  • Sache wird herrenlos
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Ziad T.

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