Logo

Entscheidung über Verfassungsbeschwerde, § 95 BVerfGG

Entscheidung über Verfassungsbeschwerde
Aktualisiert vor etwa 2 Monaten

Was entscheidet das BVerfG, wenn eine Verfassungsbeschwerde zulässig und begründet ist?

Ist die Verfassungsbeschwerde zulässig, angenommen und begründet, stellt sich die Frage, welche Entscheidung das Bundesverfassungsgericht trifft. Die maßgebliche Norm hierfür ist § 95 BVerfGG, der die Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde regelt.

Grundlage jeder stattgebenden Entscheidung ist zunächst die Feststellung der verletzten Norm und gegebenenfalls der verletzenden Maßnahme gemäß § 95 Abs. 1 BVerfGG. Das Gericht benennt also konkret, welches Grundrecht oder grundrechtsgleiche Recht verletzt wurde und durch welchen Akt der öffentlichen Gewalt die Verletzung erfolgt ist.

Über diese Feststellung hinaus hängen die weiteren Rechtsfolgen davon ab, welche Art von Hoheitsakt die Grundrechtsverletzung verursacht hat. Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen ein verfassungswidriges Urteil, ordnet das Bundesverfassungsgericht zusätzlich die Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an, § 95 Abs. 2 BVerfGG. Das bedeutet, dass die angegriffene Entscheidung aufgehoben und die Sache an das zuständige Fachgericht zurückverwiesen wird, damit dieses unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben erneut entscheidet.

Richtet sich die Verfassungsbeschwerde hingegen gegen ein verfassungswidriges Gesetz oder beruht die angegriffene Maßnahme auf einer verfassungswidrigen gesetzlichen Grundlage, so spricht das Bundesverfassungsgericht die Nichtigerklärung aus, § 95 Abs. 3 BVerfGG. Das verfassungswidrige Gesetz wird damit für nichtig erklärt und entfaltet keine Wirkung mehr.

Die Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde nach § 95 BVerfGG umfasst also stets die Feststellung der Grundrechtsverletzung und je nach Angriffsgegenstand entweder die Aufhebung und Zurückverweisung bei Urteilen oder die Nichtigerklärung bei verfassungswidrigen Gesetzen.

Merke

Entscheidung über Verfassungsbeschwerde, § 95 BVerfGG

  • Feststellung der verletzten Norm und ggf. der verletzenden Maßnahme, § 95 I BVerfGG
  • Bei verfassungswidrigem Urteil
    • Zusätzlich Aufhebung und Zurückverweisung der Sache, § 95 II BVerfGG
  • Bei verfassungswidrigem Gesetz oder gesetzlicher Grundlage
    • Nichtigerklärung, §§ 95 III BVerfGG

Häufig gestellte Fragen

Logo

Lerne Jura kompakt, verlinkt und interaktiv

Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht online lernen
Tausende interaktive Verknüpfungen zwischen den Inhalten für smartes Lernen
Multiple-Choice-Aufgaben zum Anwendungstraining
Persönlicher Lernfortschritt mit Statistik
Logo

Deine Lernplattform für mehr Verständnis im Jurastudium

4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen

Lerne mit weiteren Inhalten aus dem Öffentliches Recht und zum Thema Verfassungsprozessrecht.
Erlebe eine neue Lernerfahrung mit kompakten, verlinkten Inhalten in einer interaktiven Plattform.
Spare wertvolle Zeit
mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & Öffentlichen Recht
Entwickle Systemverständnis
durch interaktive Verlinkungen zwischen allen Themen
Trainiere effizient die Anwendung
mit Multiple-Choice-Aufgaben und Fallbeispielen
Lerne auch unterwegs
mit nahtlosem Wechsel zwischen allen Geräten

Das sagen unsere Nutzer

Die Struktur, das Design und der Inhalt der App sind hervorragend. Während meiner Recherche habe ich viele juristische Seiten besucht und sogar einen Kurs bei Jura Academy absolviert. Ehrlich gesagt gefällt mir deine Seite am besten.

Ziad T.

Jurastudent

Z
Lernkarten
2.000+
Nutzer
1.000+
Übungsfragen
2.800+