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Ex ante und ex post
Was versteht man unter ex ante und ex post?
Im Strafrecht musst du häufig zwischen verschiedenen Beurteilungszeitpunkten unterscheiden. Hierfür verwenden Juristen die lateinischen Begriffe ex ante und ex post.
Ex ante bedeutet wörtlich übersetzt „von vorher" und meint die Perspektive vor der Tat. Wenn du einen Sachverhalt ex ante beurteilst, versetzt du dich gedanklich in den Zeitpunkt, bevor die Handlung vorgenommen wurde. Du fragst also: Wie stellte sich die Situation aus damaliger Sicht dar, welche Informationen waren zu diesem Zeitpunkt verfügbar, und was war vorhersehbar?
Ex post bedeutet demgegenüber „von nachher" und bezeichnet die Perspektive nach der Tat. Hier betrachtest du den Sachverhalt rückblickend mit dem Wissen, wie sich alles tatsächlich entwickelt hat. Du kennst also den Ausgang des Geschehens und kannst beurteilen, was wirklich passiert ist.
Diese Unterscheidung ist praktisch bedeutsam, weil verschiedene strafrechtliche Fragen unterschiedliche Beurteilungszeitpunkte verlangen. Bei der Frage, ob eine Handlung objektiv gefährlich war, kommt es beispielsweise häufig auf die ex ante Perspektive an, während die Frage nach dem tatsächlichen Kausalverlauf naturgemäß ex post zu beantworten ist.
Ex ante meint also die Beurteilung vor der Tat, ex post die Beurteilung nach der Tat.
Ex ante und ex post
- Ex ante: Vor der Tat
- Ex post: Nach der Tat
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