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Familie, Art. 6 I GG
FamilieRecht auf FamilieFortpflanzung
Aktualisiert vor etwa 1 Monat
Was schützt das Recht auf Familie?
Merke
Familie, Art. 6 I GG: Schützt Familie als Lebens- und Erziehgemeinschaft und garantiert einen staatlich zu sichernden Ordnungsrahmen, in dem Familien ihr Zusammenleben eigenverantwortlich gestalten
- Ehen und andere Familien: Umfassende Gemeinschaft zwischen Eltern und Kind
- Ehe als alleinige Grundlage vollständiger Familieneigenschaft
- Aber Grundgesetz respektiert fortschreitende Entkoppelung von Ehe und Familie, z.B. auch Alleinerziehende, Unverheiratete, Adoptiv- und Pflegefamilie
Recht auf Fortpflanzung: Natürliche und assistierte Reproduktion
Wen schützt das Recht auf Familie?
Merke
Persönlicher Schutzbereich: Jede natürliche Person
- Jedermanngrundrecht
- Menschenrecht: Seinem Wesen nach nicht auf juristische Personen anwendbar
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Ziad T.
Jurastudent
Z
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