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Gebäude / Haus
Gebäude
Aktualisiert vor 12 Tagen
Können Gebäude unabhängig von dem Grundstück, auf dem sie stehen, gesondert veräußert werden?
Ein Gebäude oder Haus kann grundsätzlich nicht unabhängig von dem Grundstück veräußert werden, auf dem es steht. Der Grund dafür liegt in § 94 Abs. 1 BGB: Danach ist ein Gebäude wesentlicher Bestandteil des Grundstücks, auf dem es errichtet wurde.
Die Rechtsfolge dieser Einordnung als wesentlicher Bestandteil ist, dass das Gebäude nicht sonderrechtsfähig ist. Das bedeutet, es kann kein eigenes Eigentum am Gebäude begründet werden, das vom Eigentum am Grundstück losgelöst wäre. Wer also ein Haus kaufen möchte, muss kauft eigentlich das Grundstück auf dem es steht.
Gebäude sind als wesentliche Bestandteile nach § 94 Abs. 1 BGB nicht sonderrechtsfähig.
Merke
Gebäude / Haus
- Als wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks gem. § 94 I BGB nicht sonderrechtsfähig
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