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Gewalt
Was versteht man unter Gewalt? Welche Formen der Gewalt unterscheidet man?
Der Begriff der Gewalt spielt im Strafrecht eine zentrale Rolle und begegnet dir in zahlreichen Tatbeständen wie Raub, Nötigung oder räuberischer Erpressung. Gewalt ist definiert als körperlich wirkender Zwang mit dem Ziel, einen Widerstand zu überwinden. Es geht also darum, dass der Täter eine Gegenkraft des Opfers durch körperliche Einwirkung brechen oder überwinden will.
Innerhalb des Gewaltbegriffs unterscheidet man zwei klassische Formen. Die erste Form ist die vis absoluta, also die zwingende direkte Gewalt. Hier wendet der Täter unmittelbar körperliche Gewalt an und bricht dadurch den Willen des Opfers komplett. Das Opfer hat schlicht keine Möglichkeit mehr, sich zu widersetzen. Wenn jemand beispielsweise festgehalten oder gefesselt wird, kann er sich physisch nicht mehr wehren – sein Wille ist vollständig ausgeschaltet.
Die zweite Form ist die vis compulsiva, also die mittelbare Gewalt. Diese wirkt nicht unmittelbar körperlich, sondern durch Drohung oder Nötigung. Der Wille des Opfers wird hier nicht gebrochen, sondern gebeugt. Das Opfer könnte sich theoretisch noch anders entscheiden, tut dies aber aufgrund des ausgeübten Drucks nicht. Wenn dir jemand androht, dich zu schlagen, falls du nicht dein Geld herausgibst, hast du noch eine Wahlmöglichkeit – aber der psychische Zwang führt dazu, dass du nachgibst.
Gewalt ist also körperlich wirkender Zwang zur Überwindung von Widerstand, wobei vis absoluta den Willen bricht und vis compulsiva den Willen beugt.
Gewalt: Körperlich wirkender Zwang mit dem Ziel Widerstand (Gegenkraft) zu überwinden
- Vis absoluta: Zwingende direkte Gewalt durch unmittelbare Gewaltanwendung (Willen komplett gebrochen)
- Vis compulsiva: Mittelbare Gewalt durch Drohung oder Nötigung (Wille gebeugt)
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