- Strafrecht
- Strafrechtliches Allgemeinwissen
- Ausdrücke und Definitionen
Gewalt
GewaltVis absolutaVis compulsiva
Aktualisiert vor 7 Tagen
Was versteht man unter Gewalt? Welche Formen der Gewalt unterscheidet man?
Merke
Gewalt: Körperlich wirkender Zwang mit dem Ziel Widerstand (Gegenkraft) zu überwinden
- Vis absoluta: Zwingende direkte Gewalt durch unmittelbare Gewaltanwendung
- Vis compulsiva: Mittelbare Gewalt durch Drohung oder Nötigung
Teste dein Wissen
Frage 1/1
T hält O mit Gewalt fest, um ihm seine Geldbörse abzunehmen. Welche der folgenden Aussagen ist korrekt?
T wendet vis absoluta an.
T wendet vis compulsiva an.
T wendet keine Form von Gewalt an, da er O nicht bedroht.
Vis absoluta bedeutet, dass eine körperlich wirkender Zwang durch unmittelbare Gewaltanwendung ausgeübt wird.
Deine Lernplattform für mehr Verständnis im Jurastudium
4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
Lerne mit weiteren Inhalten aus dem Strafrecht und zum Thema Strafrechtliches Allgemeinwissen.
Erlebe eine neue Lernerfahrung mit kompakten, verlinkten Inhalten in einer interaktiven Plattform.
Erlebe eine neue Lernerfahrung mit kompakten, verlinkten Inhalten in einer interaktiven Plattform.
Das sagen unsere Nutzer
Die Struktur, das Design und der Inhalt der App sind hervorragend. Während meiner Recherche habe ich viele juristische Seiten besucht und sogar einen Kurs bei Jura Academy absolviert. Ehrlich gesagt gefällt mir deine Seite am besten.
Ziad T.
Jurastudent
Z
© 2023 Jurahilfe.de. Alle Rechte vorbehalten.