- Strafrecht
- Strafrechtliches Allgemeinwissen
- Ausdrücke und Definitionen
Gewerbsmäßig
Gewerbsmäßig
Aktualisiert vor etwa 7 Stunden
Was versteht man unter dem Begriff gewerbsmäßig?
Merke
Gewerbsmäßig: Wer sich aus wiederholter Tatbegehung nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von einigem Umfang verschaffen will; z.B. bei Diebstahl in besonders schwerem Fall gem. § 243 I Nr. 3 StGB; z.B. bei Betrug in besonders schwerem Fall gem. § 263 III Nr. 1 Alt. 1 StGB
Teste dein Wissen
Frage 1/1
T begeht einen Betrug, um sich einmalig einen größeren Geldbetrag zu verschaffen. Welche der folgenden Aussagen ist korrekt?
T handelt gewerbsmäßig, da er durch den Betrug eine Einnahmequelle von einigem Umfang schaffen will.
T handelt nicht gewerbsmäßig, da er die Tat nicht wiederholt begeht und die Einnahmequelle nur vorübergehend ist.
T handelt gewerbsmäßig, weil die Höhe des erlangten Geldbetrages ausreicht, um als Einnahmequelle zu gelten.
Gewerbsmäßigkeit setzt voraus, dass der Täter eine wiederholte Tatbegehung plant, um eine dauerhafte Einnahmequelle zu schaffen.
Deine Lernplattform für mehr Verständnis im Jurastudium
4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
Lerne mit weiteren Inhalten aus dem Strafrecht und zum Thema Strafrechtliches Allgemeinwissen.
Erlebe eine neue Lernerfahrung mit kompakten, verlinkten Inhalten in einer interaktiven Plattform.
Erlebe eine neue Lernerfahrung mit kompakten, verlinkten Inhalten in einer interaktiven Plattform.
Das sagen unsere Nutzer
Die Struktur, das Design und der Inhalt der App sind hervorragend. Während meiner Recherche habe ich viele juristische Seiten besucht und sogar einen Kurs bei Jura Academy absolviert. Ehrlich gesagt gefällt mir deine Seite am besten.
Ziad T.
Jurastudent
Z
© 2023 Jurahilfe.de. Alle Rechte vorbehalten.