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Gewerbsmäßig

Gewerbsmäßig
Aktualisiert vor etwa 7 Stunden

Was versteht man unter dem Begriff gewerbsmäßig?

Merke

Gewerbsmäßig: Wer sich aus wiederholter Tatbegehung nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von einigem Umfang verschaffen will; z.B. bei Diebstahl in besonders schwerem Fall gem. § 243 I Nr. 3 StGB; z.B. bei Betrug in besonders schwerem Fall gem. § 263 III Nr. 1 Alt. 1 StGB

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Frage 1/1

T begeht einen Betrug, um sich einmalig einen größeren Geldbetrag zu verschaffen. Welche der folgenden Aussagen ist korrekt?

T handelt gewerbsmäßig, da er durch den Betrug eine Einnahmequelle von einigem Umfang schaffen will.
T handelt nicht gewerbsmäßig, da er die Tat nicht wiederholt begeht und die Einnahmequelle nur vorübergehend ist.
T handelt gewerbsmäßig, weil die Höhe des erlangten Geldbetrages ausreicht, um als Einnahmequelle zu gelten.
Gewerbsmäßigkeit setzt voraus, dass der Täter eine wiederholte Tatbegehung plant, um eine dauerhafte Einnahmequelle zu schaffen.
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Ziad T.

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