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Gewohnheitsrecht
Was versteht man unter Gewohnheitsrecht?
Gewohnheitsrecht ist ungeschriebenes Recht, das nicht durch Gesetzgebung zustande kommt und auch nicht durch Rechtsprechung geschaffen wird, sondern im Rechtsverkehr allgemein und verbindlich anerkannt ist. Es beruht auf Rechtsvorstellungen und Regeln, die über lange Zeit praktiziert werden.
Wenn sich also in einem bestimmten Bereich über einen langen Zeitraum hinweg eine einheitliche Übung herausbildet und die Beteiligten diese Übung als rechtlich verbindlich ansehen, kann daraus Gewohnheitsrecht entstehen.
Dieses Gewohnheitsrecht wird von der höchstrichterlichen Rechtsprechung und dem Schrifttum als gleichberechtigt mit Gesetzen anerkannt, steht also in seiner Bindungswirkung auf derselben Stufe wie geschriebenes Gesetzesrecht.
Gewohnheitsrecht ist damit ungeschriebenes, aber dennoch vollwertiges Recht, das auf langfristiger allgemeiner Übung und Rechtsüberzeugung beruht.
Gewohnheitsrecht: Ungeschriebenes Recht, das nicht durch Gesetzgebung (auch nicht durch Rechtsprechung) zustande kommt, sondern im Rechtsverkehr allgemein und verbindlich anerkannt ist und auf über lange Zeit praktizierten Rechtsvorstellungen und Regeln beruht
- Als gleichberechtigt mit Gesetzen anerkannt von höchstrichterlicher Rechtsprechung und Schrifttum
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Ziad T.
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