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Gewohnheitsrecht

Gewohnheitsrecht
Aktualisiert vor etwa 12 Stunden

Was versteht man unter Gewohnheitsrecht?

Merke

Gewohnheitsrecht: Ungeschriebenes Recht, das nicht durch Gesetzgebung (auch nicht durch Rechtsprechung) zustande kommt, sondern im Rechtsverkehr allgemein und verbindlich anerkannt ist und auf über lange Zeit praktizierten Rechtsvorstellungen und Regeln beruht

  • Als gleichberechtigt mit Gesetzen anerkannt von höchstrichterlicher Rechtsprechung und Schrifttum
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Ziad T.

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