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Großer Senat eines obersten Bundesgerichts
Was versteht man unter einem großen Senat?
Der Große Senat eines obersten Bundesgerichts ist ein besonderes Spruchgremium, das immer dann zum Einsatz kommt, wenn ein Senat von der Entscheidung eines anderen Senats abweichen will oder wenn ein Senat den Großen Senat in einer Frage von grundsätzlicher Bedeutung anruft, weil die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dies erfordert.
Hintergrund ist, dass an jedem obersten Bundesgericht mehrere Senate existieren, die unabhängig voneinander entscheiden. Wenn nun ein Senat eine Rechtsfrage anders beantworten möchte als ein anderer Senat desselben Gerichts, droht eine widersprüchliche Rechtsprechung innerhalb ein und desselben Gerichts.
Um das zu verhindern, gibt es ein gestuftes Verfahren. Der abweichende Senat fragt zunächst bei dem anderen Senat an, ob dieser ihm folgen will, also ob er bereit ist, seine bisherige Rechtsprechung aufzugeben. Stimmt der andere Senat zu, kann der abweichende Senat selbst entscheiden, und der Große Senat muss nicht tätig werden. Kommt jedoch keine Zustimmung zustande, entscheidet der Große Senat die strittige Rechtsfrage verbindlich.
Der Große Senat sorgt also für die Einheitlichkeit der Rechtsprechung innerhalb eines obersten Bundesgerichts, indem er bei Divergenzen zwischen Senaten oder bei Fragen grundsätzlicher Bedeutung die maßgebliche Entscheidung trifft.
Großer Senat eines obersten Bundesgerichts: Entscheidet, wenn ein Senat von Entscheidung eines anderen Senats abweichen will oder ein Senat ihn in Frage grds. Bedeutung anruft, weil Fortbildung des Rechts oder Sicherung einheitlicher Rechtsprechung es erfordert
- Abweichender Senat fragt zunächst bei anderen Senaten an, ob diese ihm folgen wollen
- Wenn keine Zustimmung entscheidet großer Senat
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