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Lügendetektor

LügendetektorPolygraph
Aktualisiert vor 2 Monaten

Dürfen Lügendetektoren im Strafprozess eingesetzt werden?

Ein Lügendetektor, auch Polygraph genannt, ist ein Gerät, das physiologische Reaktionen misst, etwa Herzfrequenz, Blutdruck und Hautleitfähigkeit, um die Wahrheit oder Unwahrheit von Aussagen zu überprüfen. Die Frage, ob ein solches Gerät im Strafprozess eingesetzt werden darf, ist klar zu beantworten: Der Einsatz ist unzulässig.

Begründet wird dies mit der Funktionsweise des Polygraphen. Der Beschuldigte wird dabei auf unkontrollierbare körperliche Reaktionen reduziert, die er nicht willentlich steuern kann, was mit der Menschenwürde nicht vereinbar ist.

Doch selbst wenn der Beschuldigte dem Einsatz des Lügendetektors ausdrücklich zustimmt, ändert das nichts an der Unzulässigkeit. Denn unabhängig von der Einwilligung ist der Polygraph wegen seiner Fehleranfälligkeit als Beweismittel ungeeignet. Die Messergebnisse sind schlicht nicht zuverlässig genug, um daraus belastbare Schlüsse auf die Wahrheit oder Unwahrheit einer Aussage zu ziehen.

Der Lügendetektor ist im Strafprozess also sowohl wegen seiner menschenunwürdigen Funktionsweise als auch wegen seiner Fehleranfälligkeit unzulässig.

Merke
  • Lügendetektor / Polygraph: Gerät, das physiologische Reaktionen misst (z.B. Herzfrequenz, Blutdruck und Hautleitfähigkeit), um die Wahrheit oder Unwahrheit von Aussagen zu überprüfen
    • Wegen menschenunwürdiger Funktionsweise unzulässig
    • Selbst bei Zustimmung des Beschuldigten wegen Fehleranfälligkeit ungeeignet

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Frage 1/1

In einem Mordverfahren bietet T an, sich einem Lügendetektortest zu unterziehen, um seine Unschuld zu beweisen. Der Richter lehnt dies ab. Welche Aussagen treffen zu?

Lügendetektoren sind wegen menschenunwürdiger Funktionsweise unzulässig.
Bei Zustimmung des Beschuldigten ist der Test zulässig.
Lügendetektoren gelten als fehleranfällig und ungeeignet.
Der Test wäre ein zulässiges Beweismittel des Strengbeweisverfahrens.
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