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Mensch
Ab wann gilt ein Mensch als Mensch i.S.d. Strafrechts?
Die Frage, ab wann ein Mensch als Mensch im Sinne des Strafrechts gilt, ist von erheblicher praktischer Bedeutung, denn davon hängt ab, welche Straftatbestände überhaupt anwendbar sind.
Im Strafrecht gilt ein Mensch ab dem Beginn der Geburt als Mensch. Dieser Zeitpunkt ist erreicht, wenn die Eröffnungswehen einsetzen. Bei einem Kaiserschnitt, bei dem keine Wehen auftreten, wird stattdessen auf die Öffnung des Uterus abgestellt. Ab diesem Moment greifen etwa die Tötungs- und Körperverletzungsdelikte, sodass etwa eine Tötung während der Geburt als Totschlag gemäß § 212 StGB strafbar sein kann.
Diese strafrechtliche Grenzziehung unterscheidet sich von der zivilrechtlichen Betrachtung. Die Rechtsfähigkeit natürlicher Personen im Zivilrecht beginnt nämlich erst mit der Vollendung der Geburt, also wenn das Kind den Mutterleib vollständig verlassen hat. Das Strafrecht zieht den Schutz also zeitlich vor, um bereits während des Geburtsvorgangs den vollen strafrechtlichen Lebensschutz zu gewährleisten.
Vor dem Beginn der Geburt, also während der Schwangerschaft, ist das ungeborene Leben hingegen kein Mensch im strafrechtlichen Sinne. Ein Schwangerschaftsabbruch kann daher nicht als Totschlag oder Mord bestraft werden. Der strafrechtliche Schutz erfolgt in dieser Phase ausschließlich über die Vorschriften zum Schwangerschaftsabbruch gemäß § 218 StGB, die einen eigenständigen, abgestuften Schutz des ungeborenen Lebens vorsehen.
Mensch: Ab Beginn der Geburt (Einsetzen der Eröffnungswehen, bzw. bei Kaiserschnitt Öffnung des Uterus)
- Zivilrechtliche Rechtsfähigkeit natürlicher Personen: Mit Vollendung der Geburt
- Vor Beginn der Geburt strafrechtlicher Schutz nur durch Schutz vor Schwangerschaftsabbruch, § 218 StGB
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