Logo

Menschenwürde, Art. 1 I GG

MenschenwürdeMenschenwürdegarantie
Aktualisiert vor etwa 1 Monat

Welche rechtliche Qualität kommt Art. 1 I GG zu? Enthält die Menschenwürdegarantie ein eigenes Grundrecht?

Merke

Menschenwürde / Menschenwürdegarantie, Art. 1 I GG: Unantastbarer Eigenwert jedes Menschen

  • Oberste positive Grundnorm des Staates
  • Unmittelbar geltendes subjektives Grundrecht: Zwar ist in Art. 1 III GG nur von „nachfolgenden Grundrechten“ die Rede, die Bindung ergibt sich jedoch schon aus Art. 1 I 2 GG; zudem kann Wirkung erst entfaltet werden, wenn Norm subjektiver Gehalt zukommt
  • Gewährleistung absolut: Keine verfassungsrechtliche Rechtfertigung von Eingriffen in die Menschenwürde
  • Durch Ewigkeitsklausel in Art. 79 III GG gesichert

Was wird von der Menschenwürde geschützt?

Merke

Sachlicher Schutzbereich

  • Mensch darf nicht zum bloßen Objekt staatlicher Willkür gemacht werden („Objektformel“)
  • Ausprägung z.B. Verbot der Folter zur Rettung eines anderen Menschen
  • Ausprägung z.B. allgemeines Persönlichkeitsrecht, Art. 2 I, 1 I GG
Logo -

Lerne Jura kompakt, verlinkt und interaktiv

Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht online lernen
Tausende interaktive Verknüpfungen zwischen den Inhalten für smartes Lernen
Multiple-Choice-Fallfragen zum Anwendungstraining
Persönlicher Lernfortschritt mit Statistik

Wer wird von der Menschenwürde geschützt?

Merke

Persönlicher Schutzbereich: Jede natürliche Person

  • Jedermanngrundrecht
  • Menschenrecht: Seinem Wesen nach nicht auf juristische Personen anwendbar
  • Reichweite
    • Bereits nasciturus: Gezeugter aber nicht geborener Mensch von Schutzbereich umfasst
    • Wirkt noch postmortal: Verstorbener hat zumindest noch allgemeines Persönlichkeitsrecht, Art. 2 I, 1 I GG („Mephisto-Fall“)

Wie kann ein Eingriff in die Menschenwürde gerechtfertigt werden?

Merke

Verfassungsrechtliche Rechtfertigung

  • Die Würde des Menschen ist unantastbar, Art. 1 I 1 GG

Grds. keine Rechtfertigung möglich: Jeder Eingriff ist direkt eine Verletzung

  • Ausnahmsweise Abwägung möglich: z.B. bei Abtreibung Leben und Würde der Mutter gegen Leben und Würde des nasciturus (umstritten, vgl. Debatte um BVerfG-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf 2025)
  • Verzicht auf Menschenwürde nicht möglich, da untrennbar mit Menschsein verbunden
  • Logo

    Lerne Jura kompakt, verlinkt und interaktiv

    Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht online lernen
    Tausende interaktive Verknüpfungen zwischen den Inhalten für smartes Lernen
    Multiple-Choice-Fallfragen zum Anwendungstraining
    Persönlicher Lernfortschritt mit Statistik
    Logo

    Deine Lernplattform für mehr Verständnis im Jurastudium

    4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen

    Lerne mit weiteren Inhalten aus dem Öffentliches Recht und zum Thema Grundrechte.
    Erlebe eine neue Lernerfahrung mit kompakten, verlinkten Inhalten in einer interaktiven Plattform.
    Spare wertvolle Zeit
    mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & Öffentlichen Recht
    Entwickle Systemverständnis
    durch interaktive Verlinkungen zwischen allen Themen
    Trainiere effizient die Anwendung
    mit Multiple-Choice-Fallfragen und Fallbeispielen
    Lerne auch unterwegs
    mit nahtlosem Wechsel zwischen allen Geräten

    Das sagen unsere Nutzer

    Die Struktur, das Design und der Inhalt der App sind hervorragend. Während meiner Recherche habe ich viele juristische Seiten besucht und sogar einen Kurs bei Jura Academy absolviert. Ehrlich gesagt gefällt mir deine Seite am besten.

    Ziad T.

    Jurastudent

    Z
    Lernkarten
    2.000+
    Nutzer
    1.000+
    Übungsfragen
    2.800+