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Prüfungsaufbau
Prüfungsschema verwaltungsgerichtlicher Verfahren
Aktualisiert vor etwa 2 Monaten
Nach welchem Schema prüft man den Erfolg bzw. die Erfolgsaussichten eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens?
Merke
Prüfungsschema verwaltungsgerichtlicher Verfahren
- Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs, § 40 I 1 VwGO
- Eigentlich keine Zulässigkeitsvoraussetzung: Als eigenen Prüfungspunkt vor der Zulässigkeit prüfen
- Zulässigkeit des Verfahrens
- Ggf. Prüfungspunkte zwischen Zulässigkeit und Begründetheit: Objektive Klagehäufung und Beiladung
- Begründetheit des Verfahrens
- Formulierungsbeispiel Obersatz: „[Das Verfahren] hat [Erfolg / Aussicht auf Erfolg], soweit sie zulässig und begründet ist.“
- Fallfrage in der Regel auf „Erfolg“ oder „Aussicht auf Erfolg“ gerichtet, dementsprechend auch im Obersatz und Ergebnis formulieren: z.B. nicht von „Aussicht auf Erfolg“ sprechen, wenn Fallfrage nach „Erfolg“ fragt
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Ziad T.
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