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Schutz vor Ausbürgerung, Art. 16 I GG
AusbürgerungSchutz vor Ausbürgerung
Aktualisiert vor etwa 1 Monat
Was ist die Funktion des Schutzes vor Ausbürgerung?
Merke
Schutz vor Ausbürgerung, Art. 16 I GG: Garantiert den Bestand der deutschen Staatsangehörigkeit
Was schützt der Schutz vor Ausbürgerung?
Merke
Sachlicher Schutzbereich
- Ausbürgerung: Entziehung der deutschen Staatsangehörigkeit durch einseitigen Staatsakt
- Unzulässig
- Sonstiger unfreiwilliger Verlust
- Nur zulässig, wenn dadurch nicht Staatenlosigkeit droht
- Sonstiger freiwilliger Verlust
- Unter Gesetzesvorbehalt
- Widerruf, Rücknahme oder Nichtigkeit des Einbürgerungsbescheids: z.B. weil falsche Angaben
Wen schützt der Schutz vor Ausbürgerung?
Merke
Persönlicher Schutzbereich: Jede natürliche Person
- Deutschengrundrecht
- Menschenrecht: Seinem Wesen nach nicht auf juristische Personen anwendbar
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Ziad T.
Jurastudent
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