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Schutz vor Auslieferung, Art. 16 II GG
AuslieferungSchutz vor Auslieferung
Aktualisiert vor etwa 1 Monat
Was ist die Funktion des Schutzes vor Ausbürgerung?
Merke
Schutz vor Auslieferung, Art. 16 II GG
- Schutz vor der Auslieferung zur Strafverfolgung: Deutsche dürfen nicht ins Ausland ausgeliefert werden
- Ausnahmsweise ist dies per Gesetz an EU-Mitgliedstaaten oder internationale Gerichtshöfe zulässig, Art. 16 II 2 GG: Sofern rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind
Wen schützt der Schutz vor Auslieferung?
Merke
Persönlicher Schutzbereich: Jede natürliche Person
- Deutschengrundrecht
- Menschenrecht: Seinem Wesen nach nicht auf juristische Personen anwendbar
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Ziad T.
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