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Schutz vor Auslieferung, Art. 16 II GG

AuslieferungSchutz vor Auslieferung
Aktualisiert vor etwa 1 Monat

Was ist die Funktion des Schutzes vor Ausbürgerung?

Merke

Schutz vor Auslieferung, Art. 16 II GG

  • Schutz vor der Auslieferung zur Strafverfolgung: Deutsche dürfen nicht ins Ausland ausgeliefert werden
  • Ausnahmsweise ist dies per Gesetz an EU-Mitgliedstaaten oder internationale Gerichtshöfe zulässig, Art. 16 II 2 GG: Sofern rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind

Wen schützt der Schutz vor Auslieferung?

Merke

Persönlicher Schutzbereich: Jede natürliche Person

  • Deutschengrundrecht
  • Menschenrecht: Seinem Wesen nach nicht auf juristische Personen anwendbar
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Ziad T.

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