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Schutz der Wohnung, Art. 13 GG
Schutz der WohnungWohnung
Aktualisiert vor etwa 2 Monaten
Was ist die Funktion des Schutzes der Wohnung?
Merke
Schutz der Wohnung, Art. 13 GG: Sichert die räumliche Privatsphäre, d.h. Wohnung als Rückzugsraum
- Verstärkung durch allgemeines Persönlichkeitsrecht, Art. 2 I, 1 I GG: Wenn persönliche Intimsphäre betroffen
- Jedermanngrundrecht
Was schützt der Schutz der Wohnung?
Merke
Sachlicher Schutzbereich: Räume des privaten Lebens, die für bestimmte Zeit ggü. Dritten abgeschottet werden können
- z.B. auch Hotelzimmer
- Auch Geschäftsräume, wenn in engem Zusammenhang mit Wohnung
Wie kann ein Eingriff in den Schutz der Wohnung aussehen?
Merke
Eingriff
- Betreten
- Durchsuchung, Art. 13 II GG
- Akustische und optische Wohnraumüberwachung („Lauschangriff“), Art. 13 III GG
- Nachschaubefugnisse: z.B. Lebensmittelkontrolleur
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Ziad T.
Jurastudent
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