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Tatsache

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Aktualisiert vor etwa 1 Monat

Was versteht man unter einer Tatsache?

Tatsachen und Werturteile sind zwei grundlegend verschiedene Kategorien, deren Unterscheidung im Strafrecht erhebliche Bedeutung hat.

Eine Tatsache ist ein dem Beweis zugänglicher Umstand der Vergangenheit oder Gegenwart. Das bedeutet, dass sich objektiv feststellen lässt, ob die behauptete Tatsache zutrifft oder nicht. Wenn jemand behauptet, eine andere Person habe gestern um 15 Uhr einen Ladendiebstahl begangen, dann kann diese Aussage durch Zeugen, Videoaufnahmen oder andere Beweismittel überprüft werden. Entweder stimmt sie oder sie stimmt nicht.

Ein Werturteil hingegen ist eine subjektive Meinung, die nicht durch Tatsachen belegbar ist. Wenn du sagst, jemand sei ein schlechter Mensch oder ein Buch sei langweilig, dann drückst du damit deine persönliche Einschätzung aus. Diese Bewertung kann man teilen oder ablehnen, aber man kann sie nicht im eigentlichen Sinne beweisen oder widerlegen.

Diese Unterscheidung spielt etwa bei den Beleidigungsdelikten eine zentrale Rolle. Die üble Nachrede nach § 186 StGB setzt voraus, dass der Täter eine Tatsache behauptet, während bei der Beleidigung nach § 185 StGB auch Werturteile erfasst werden.

Tatsachen sind beweisbare Umstände, Werturteile sind subjektive Meinungen.

Merke

Tatsachen und Werturteile

  • Tatsache: Dem Beweis zugänglicher Umstand der Vergangenheit oder Gegenwart
  • Werturteil: Subjektive Meinung; nicht durch Tatsachen belegbar

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Frage 1/1

T behauptet, dass O gestern bei ihm war und ihm Geld übergeben hat. Welche der folgenden Aussagen ist korrekt?

T gibt eine Tatsache an, da dieser Umstand dem Beweis zugänglich ist.
T äußert ein Werturteil, weil die Aussage nicht beweisbar ist.
Werturteile sind Meinungen, die subjektiv und nicht durch objektive Beweise belegbar sind.
Eine Tatsache bezieht sich auf einen objektiven, beweisbaren Umstand, wie hier die Übergabe von Geld.
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