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Unrecht
UnrechtHandlungsunrechtErfolgsunrecht
Aktualisiert vor etwa 12 Stunden
Was versteht man unter Unrecht? Welche Formen des Unrechts werden unterschieden?
Merke
Unrecht: Unrecht verwirklicht (z.B. Tötungsunrecht), wenn Verhalten tatbestandsmäßig und rechtswidrig (Unrecht liegt also auch vor, wenn Tat nicht schuldhaft begangen)
- Handlungsunrecht: Objektiv gesetzliche Art und Weise des Rechtsgutsangriffs; subjektiv vorsätzliche Auflehnung gegen die Rechtsordnung
- Erfolgsunrecht: Verletzung des tatbestandlich geschützten Rechtsguts
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Frage 1/2
T begeht eine Tat, die objektiv tatbestandsmäßig und rechtswidrig ist, jedoch nicht schuldhaft. Welches Unrecht liegt vor?
Unrecht liegt vor, weil die Tat tatbestandsmäßig und rechtswidrig ist, unabhängig davon, ob sie schuldhaft begangen wurde.
Unrecht liegt nicht vor, da die Tat nicht schuldhaft begangen wurde.
Es liegt nur Erfolgsunrecht vor, da keine vorsätzliche Auflehnung gegen die Rechtsordnung erfolgte.
Unrecht wird verwirklicht, wenn das Verhalten tatbestandsmäßig und rechtswidrig ist, selbst wenn die Tat nicht schuldhaft begangen wurde.
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Ziad T.
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