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V-Mann / Vertrauensperson
V-MannVertrauensperson
Aktualisiert vor 27 Tagen
Was versteht man unter V-Leuten? Dürfen Informationen von V-Leuten im Strafprozess verwertet werden?
Merke
V-Leute / V-Mann / Vertrauensperson: Vertrauensperson aus dem überwachten Milieu selbst, die für die Polizei oder Ermittlungsbehörden Informationen über kriminelle Aktivitäten liefert („bekommt Geld dafür, dass er Kollegen verpfeift“)
Verdeckter Ermittler, § 110a II StPO: Dauerhaft unter Legende arbeitender Ermittler, der von außen in Milieu eingeschleust wird
Ermächtigungsgrundlage
Von Gesetzgeber nicht geregelt
Legitimiert durch Ermittlungsgeneralklausel, § 163 I StPO
Teste dein Wissen
Frage 1/1
T wird verdächtigt, in einem Drogennetzwerk aktiv zu sein. V-Mann V berichtet der Polizei von einem geplanten Drogengeschäft. Aufgrund dieser Information wird T festgenommen. Welche Aussagen sind richtig?
V-Leute sind Personen aus dem überwachten Milieu selbst.
V-Mann-Informationen dürfen im Regelfall nicht verwertet werden.
Die Ermittlungsgeneralklausel gem. § 163 Abs. 1 StPO legitimiert den V-Mann-Einsatz.
V-Leute sind verdeckte Ermittler gem. § 110a Abs. 2 StPO.
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Ziad T.
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