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Verbrechen und Vergehen

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Aktualisiert vor 7 Tagen

Was versteht man unter Verbrechen und Vergehen?

Merke

Verbrechen und Vergehen

  • Verbrechen, § 12 I StGB: Mindeststrafe Freiheitsstrafe von mind. einem Jahr
    • Kapitalverbrechen: Besonders schwere Straftaten gegen das Leben, z.B. Mord, Totschlag, Raub mit Todesfolge; Straftaten, die früher mit Todesstrafe bestraft wurden
  • Vergehen, § 12 II StGB: Mindeststrafe geringer als Freiheitsstrafe von mind. einem Jahr
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Ziad T.

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