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Vermögensdelikte und Nichtvermögensdelikte
Was versteht man unter Vermögensdelikten und Nichtvermögensdelikten?
Die Unterscheidung zwischen Vermögensdelikten und Nichtvermögensdelikten richtet sich danach, welches Rechtsgut durch die Straftat primär angegriffen wird.
Vermögensdelikte sind Straftaten, die auf die Verletzung von Vermögensinteressen abzielen. Das geschützte Rechtsgut ist hier also das Vermögen einer Person in seinen verschiedenen Erscheinungsformen. Klassische Beispiele sind der Diebstahl gemäß § 242 StGB, bei dem es um die Wegnahme fremder beweglicher Sachen geht, der Betrug gemäß § 263 StGB, bei dem das Opfer durch Täuschung zu einer vermögensschädigenden Verfügung veranlasst wird, oder die Erpressung gemäß § 253 StGB, bei der das Opfer durch Gewalt oder Drohung zu einem vermögensschädigenden Verhalten genötigt wird.
Nichtvermögensdelikte hingegen sind Straftaten, die nicht direkt auf das Vermögen abzielen, sondern andere Rechtsgüter schützen. Hierzu gehören etwa die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder die Ehre. Die Körperverletzung gemäß § 223 StGB schützt die Gesundheit, der Totschlag gemäß § 212 StGB das Leben, und die Beleidigung gemäß § 185 StGB die persönliche Ehre des Betroffenen.
Vermögensdelikte schützen das Vermögen, Nichtvermögensdelikte andere Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit oder Ehre.
Vermögensdelikte und Nichtvermögensdelikte
- Vermögensdelikte: Straftaten, die auf die Verletzung von Vermögensinteressen abzielen; z.B. Diebstahl, Betrug, Erpressung
- Nichtvermögensdelikte: Straftaten, die nicht direkt auf das Vermögen, sondern auf andere Rechtsgüter abzielen, z.B. Gesundheit, Freiheit oder Ehre; z.B. Körperverletzung, Totschlag, Beleidigung
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