- Öffentliches Recht
- Verwaltungsprozessrecht
- Struktur und Grundzüge des Verwaltungsprozessrechts
Verwaltungsprozessrecht
Was versteht man unter dem Verwaltungsprozessrecht?
Das Verwaltungsprozessrecht umfasst die Regelung des gerichtlichen Prozesses vor der Judikative rund um das Verwaltungsverfahren. Es ist insbesondere in der VwGO geregelt. Im Verwaltungsprozess verklagt regelmäßig ein Bürger eine Verwaltungsbehörde, etwa um die gerichtliche Kontrolle von Ermessensentscheidungen zu erreichen.
Davon abzugrenzen ist das behördliche Verwaltungsverfahrensrecht. Dieses regelt nicht den gerichtlichen Prozess, sondern das Verfahren bei den Verwaltungsbehörden selbst, also auf Ebene der Exekutive. Es ist im VwVfG sowie in Spezialgesetzen wie dem BauGB und dem PolG geregelt. Im Verwaltungsverfahren geht regelmäßig eine Verwaltungsbehörde gegen einen Bürger vor, beispielsweise durch Erlass eines Verwaltungsakts. Hier findet etwa die Ausübung von Ermessensentscheidungen statt, während im Verwaltungsprozessrecht deren gerichtliche Kontrolle erfolgt.
Das Verwaltungsprozessrecht betrifft also den gerichtlichen Prozess nach der VwGO, in dem der Bürger die Verwaltung verklagt, während das Verwaltungsverfahrensrecht das behördliche Verfahren regelt, in dem die Verwaltung selbst handelt.
Verwaltungsprozessrecht: Regelung des gerichtlichen Prozesses (Judikative) rund um das Verwaltungsverfahren, geregelt insb. in VwGO, in dem regelmäßig ein Bürger eine Verwaltungsbehörde gerichtlich verklagt; z.B. gerichtliche Kontrolle von Ermessensentscheidungen
- Behördliches Verwaltungsverfahrensrecht: Regelung des behördlichen Verfahrens bei den Verwaltungsbehörden (Exekutive), geregelt in VwVfG und Spezialgesetzen wie BauGB und PolG, in dem regelmäßig eine Verwaltungsbehörde z.B. durch Verwaltungsakt gegen einen Bürger vorgeht; z.B. Ausübung von Ermessensentscheidung
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