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Zwangsmaßnahmen zur Wahrheitsfindung

Zwangsmaßnahmen zur Wahrheitsfindung
Aktualisiert vor 18 Tagen

Welche Zwangsmaßnahmen zur Wahrheitsfindung im Strafverfahren musst du kennen?

Merke

Zwangsmaßnahmen zur Wahrheitsfindung: Maßnahmen, die im Strafverfahren ergriffen werden, um die Aufklärung von Tatsachen durchzusetzen

  • Untersuchungshaft, §§ 112 ff. StPO
  • Vorläufige Festnahme, § 127 StPO
  • Ausschreibung zur Fahndung, §§ 131 ff. StPO: Zwecks Festnahme, Aufenthaltsermittlung, Identitätsfeststellung, erkennungsdienstliche Behandlung, DANN-Analyse oder Sicherstellung des Führerscheins
  • Identitätsfeststellung, §§ 163b, 163c StPO
  • Maßnahmen gegen Personen, die das Strafverfahren stören
    • Bei Amtshandlung an Ort und Stelle: Festnahme nach § 164 StPO
    • In Hauptverhandlung: Sitzungspolitische Gewalt des Vorsitzenden, §§ 176-178 GVG
  • Kontrollstellen, § 111 StPO: An öffentlich zugänglichen Orten bei bestimmten Straftaten
    • Verpflichtet Betroffene zu Identitätsfeststellung und Durchsuchung

Teste dein Wissen

Frage 1/2

Die Polizei richtet an einer Autobahnausfahrt eine Kontrollstelle gem. § 111 StPO ein, um nach flüchtigen Bankräubern zu fahnden. Autofahrer A wird angehalten und weigert sich, seinen Ausweis vorzuzeigen. Welche Aussagen treffen zu?

A ist zur Identitätsfeststellung verpflichtet.
Die Polizei darf A durchsuchen.
Die Kontrollstelle ist nur bei Verdacht gegen A zulässig.
A kann die Maßnahme verweigern, da er unverdächtig ist.
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