- Strafrecht
- Strafprozessrecht
- Beweisführung im Strafverfahren
Zwangsmaßnahmen zur Wahrheitsfindung
Zwangsmaßnahmen zur Wahrheitsfindung
Aktualisiert vor 18 Tagen
Welche Zwangsmaßnahmen zur Wahrheitsfindung im Strafverfahren musst du kennen?
Merke
Zwangsmaßnahmen zur Wahrheitsfindung: Maßnahmen, die im Strafverfahren ergriffen werden, um die Aufklärung von Tatsachen durchzusetzen
- Untersuchungshaft, §§ 112 ff. StPO
- Vorläufige Festnahme, § 127 StPO
- Ausschreibung zur Fahndung, §§ 131 ff. StPO: Zwecks Festnahme, Aufenthaltsermittlung, Identitätsfeststellung, erkennungsdienstliche Behandlung, DANN-Analyse oder Sicherstellung des Führerscheins
- Identitätsfeststellung, §§ 163b, 163c StPO
- Maßnahmen gegen Personen, die das Strafverfahren stören
- Bei Amtshandlung an Ort und Stelle: Festnahme nach § 164 StPO
- In Hauptverhandlung: Sitzungspolitische Gewalt des Vorsitzenden, §§ 176-178 GVG
- Kontrollstellen, § 111 StPO: An öffentlich zugänglichen Orten bei bestimmten Straftaten
- Verpflichtet Betroffene zu Identitätsfeststellung und Durchsuchung
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Frage 1/2
Die Polizei richtet an einer Autobahnausfahrt eine Kontrollstelle gem. § 111 StPO ein, um nach flüchtigen Bankräubern zu fahnden. Autofahrer A wird angehalten und weigert sich, seinen Ausweis vorzuzeigen. Welche Aussagen treffen zu?
A ist zur Identitätsfeststellung verpflichtet.
Die Polizei darf A durchsuchen.
Die Kontrollstelle ist nur bei Verdacht gegen A zulässig.
A kann die Maßnahme verweigern, da er unverdächtig ist.
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