- Juristisches Allgemeinwissen
- Arbeit im Gutachten
- Latein für Angeber
Actio libera in causa
Was bedeutet "actio libera in causa"?
Die „actio libera in causa", häufig abgekürzt als „a.l.i.c.", bedeutet wörtlich übersetzt „eine in der Ursache freie Handlung". Hinter diesem Begriff verbirgt sich folgende Idee: Ein Täter soll trotz Schuldunfähigkeit zur Tatzeit bestraft werden können, wenn er sich vorsätzlich in einen Vollrausch versetzt hat, um gerade dadurch die Schuldausschließung herbeizuführen. Normalerweise würde jemand, der zum Zeitpunkt der Tat schuldunfähig ist, nicht bestraft werden können. Die actio libera in causa knüpft aber daran an, dass die Handlung „in der Ursache" frei war, also der Täter sich in einem Zustand, in dem er noch schuldfähig war, bewusst dazu entschieden hat, sich in den Rauschzustand zu versetzen. Der Kontext, in dem dir dieser Begriff begegnen wird, betrifft vor allem Kapitalverbrechen. Dort wird eine höhere Bestrafung gewünscht, als sie über den Vollrauschtatbestand des § 323a StGB möglich wäre, denn § 323a StGB sieht nur eine vergleichsweise geringe Höchststrafe vor, die bei schweren Delikten wie Mord oder Totschlag als nicht angemessen empfunden wird. Die actio libera in causa bezeichnet somit die in der Ursache freie Handlung und ermöglicht eine Bestrafung trotz Schuldunfähigkeit zur Tatzeit.
- Latein: Actio libera in causa („a.l.i.c.“)
- Deutsch: Eine in der Ursache freie Handlung
- Bedeutung: Bestrafung trotz Schuldunfähigkeit zur Tatzeit, wenn vorsätzlicher Vollrausch zur Schuldausschließung
- Kontext: Bei Kapitalverbrechen höhere Bestrafung als nach § 323a StGB gewünscht
Lerne Jura kompakt, verlinkt und interaktiv
Könnte dich auch interessieren
Deine Lernplattform für mehr Verständnis im Jurastudium
4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
Erlebe eine neue Lernerfahrung mit kompakten, verlinkten Inhalten in einer interaktiven Plattform.
Das sagen unsere Nutzer
Die Struktur, das Design und der Inhalt der App sind hervorragend. Während meiner Recherche habe ich viele juristische Seiten besucht und sogar einen Kurs bei Jura Academy absolviert. Ehrlich gesagt gefällt mir deine Seite am besten.
Ziad T.
Jurastudent
