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Animus socii
Animus socii
Aktualisiert vor 25 Tagen
Was bedeutet "animus socii"?
Der „animus socii" bildet das Gegenstück zum animus auctoris. Wörtlich übersetzt bedeutet er „Wille des Gesellschafters". Gemeint ist damit der Teilnehmerwille, also die innere Haltung desjenigen, der nicht eine eigene Straftat verwirklichen will, sondern lediglich eine fremde Tat fördern möchte. Der Kontext, in dem dir dieser Begriff begegnen wird, ist die Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme im Strafrecht. Der animus socii bezeichnet somit den Teilnehmerwillen, bei dem der Handelnde nicht die Tat als eigene will, sondern nur eine fremde Tat fördert.
Merke
- Latein: Animus socii
- Deutsch: Wille des Gesellschafters
- Bedeutung: Teilnehmerwille, wenn nicht eigene Straftat gewollt, sondern nur fremde Tat gefördert werden soll
- Kontext: Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme im Strafrecht
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Ziad T.
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