Was bedeutet „argumentum ad absurdum“?
Das „argumentum ad absurdum" lässt sich wörtlich übersetzen als „Schlussfolgerung ins Unsinnige". Gemeint ist damit eine Argumentationsfigur, bei der man eine bestimmte Auslegung oder These dadurch widerlegt, dass man auf die abwegigen Ergebnisse hinweist, zu denen sie führen würde. Man zeigt also, dass eine Rechtsauffassung nicht überzeugen kann, weil ihre konsequente Anwendung zu Resultaten führt, die offensichtlich unsinnig oder widersprüchlich wären. Der Kontext, in dem dir dieses Argument begegnen wird, ist die systematische Auslegung von Normen. Das argumentum ad absurdum bezeichnet somit die Widerlegung eines Arguments durch den Hinweis auf abwegige Ergebnisse.
- Latein: Argumentum ad absurdum
- Deutsch: Schlussfolgerung ins Unsinnige
- Bedeutung: Argument widerlegt durch Hinweis auf abwegige Ergebnisse
- Kontext: Systematische Auslegung von Normen
Häufig gestellte Fragen
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