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Begriff der Sache, § 90 BGB

SacheSachenBeweglicheImmobilienTiereTierHund
Aktualisiert vor 11 Tagen

Was versteht man unter einer Sache?

Merke

Sache, § 90 BGB: Körperlicher Gegenstand, d.h. im Raum abgrenzbar

  • z.B. nicht Strom, Luft, fließendes Wasser (aber Eiswürfel), Computerdaten und Software (wohl aber wenn verkörpert in Datenträger)

Wie unterscheiden sich bewegliche und unbewegliche Sachen?

Merke

Bewegliche und unbewegliche Sachen

  • Bewegliche Sachen / Mobilien: Tatsächlich fortschaffbar
    • Spezialregelungen im Mobiliarsachenrecht
  • Unbewegliche Sachen / Immobilien / Liegenschaften: Grundstück, Grundstück gleichgestellt oder Grundstücksbestandteil gem. §§ 93-96 BGB (insb. Häuser und Wohnungen)
    • Spezialregelungen im Immobiliarsachenrecht
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Sind Tiere Sachen? Wie werden Tiere im BGB geschützt?

Merke

Tiere, § 90a BGB: Sachenrecht wird zu ihrem Schutz auf Tiere entsprechend angewendet, § 90a 3 BGB (Tiere sind aber selbst keine Sachen, § 90a 1 BGB)

  • Das vollständige Normzitat muss immer auch § 90a 3 BGB enthalten, wenn es um Tiere geht: z.B. Herausgabe eines Hundes gem. §§ 985, 90a 3 BGB

Was versteht man unter einer vertretbaren Sache?

Merke

Vertretbare Sache, § 91 BGB: Nach Zahl, Maß, Gewicht bestimmt, z.B. 10 Eier, z.B. 1 kg Kartoffeln (≠ individuellen Bedürfnissen angepasst)

Teste dein Wissen

Frage 1/4

Welche Aussagen sind richtig?

Tiere haben im BGB keinen besonderen Schutzstatus.
Tiere sind im BGB als Sachen definiert.
Das Sachenrecht wird nicht auf Tiere angewendet.
Das vollständige Normzitat für die Vindikation eines Hundes lautet §§ 985, 90a 3 BGB.
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Ziad T.

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