- Zivilrecht
- Allgemeines Sachenrecht
- Allgemeines
Begriff der Sache, § 90 BGB
Was versteht man unter einer Sache?
Der Begriff der Sache ist in § 90 BGB definiert und bildet einen zentralen Anknüpfungspunkt des Sachenrechts. Eine Sache ist danach ein körperlicher Gegenstand, das heißt ein Gegenstand, der im Raum abgrenzbar ist.
Dieses Merkmal der räumlichen Abgrenzbarkeit führt dazu, dass bestimmte Gegenstände keine Sachen im Rechtssinne sind. Strom etwa ist nicht abgrenzbar und damit keine Sache. Gleiches gilt für Luft und fließendes Wasser, weil diese ständig in Bewegung sind und sich nicht räumlich fixieren lassen. Ein Eiswürfel hingegen ist eine Sache, denn er ist räumlich abgrenzbar. Auch Computerdaten und Software sind keine Sachen, weil sie unkörperlich sind. Etwas anderes gilt allerdings, wenn die Daten in einem Datenträger verkörpert sind, denn dann ist der Datenträger selbst als körperlicher Gegenstand eine Sache.
Merke dir: Eine Sache nach § 90 BGB ist ein körperlicher, im Raum abgrenzbarer Gegenstand.
Sache, § 90 BGB: Körperlicher Gegenstand, d.h. im Raum abgrenzbar
- z.B. nicht Strom, Luft, fließendes Wasser (aber Eiswürfel), Computerdaten und Software (wohl aber wenn verkörpert in Datenträger)
Wie unterscheiden sich bewegliche und unbewegliche Sachen?
Sachen lassen sich in zwei Kategorien einteilen: bewegliche und unbewegliche Sachen.
Bewegliche Sachen, auch Mobilien genannt, sind solche Gegenstände, die tatsächlich fortschaffbar sind. Darunter fallen etwa Bücher, Fahrzeuge oder Möbel. Für bewegliche Sachen gelten die Spezialregelungen des Mobiliarsachenrechts.
Unbewegliche Sachen werden auch als Immobilien oder Liegenschaften bezeichnet. Hierzu zählen zunächst Grundstücke selbst. Darüber hinaus gehören auch solche Gegenstände zu den unbeweglichen Sachen, die einem Grundstück gleichgestellt sind oder gemäß §§ 93-96 BGB Grundstücksbestandteile darstellen. Praktisch besonders bedeutsam sind dabei Häuser und Wohnungen. Für unbewegliche Sachen gelten die Spezialregelungen des Immobiliarsachenrechts.
Die Unterscheidung zwischen beweglichen und unbeweglichen Sachen ist also entscheidend dafür, welche sachenrechtlichen Spezialvorschriften zur Anwendung kommen.
Bewegliche und unbewegliche Sachen
- Bewegliche Sachen / Mobilien: Tatsächlich fortschaffbar
- Spezialregelungen im Mobiliarsachenrecht
- Unbewegliche Sachen / Immobilien / Liegenschaften: Grundstück, Grundstück gleichgestellt oder Grundstücksbestandteil gem. §§ 93-96 BGB (insb. Häuser und Wohnungen)
- Spezialregelungen im Immobiliarsachenrecht
Lerne Jura kompakt, verlinkt und interaktiv
Sind Tiere Sachen? Wie werden Tiere im BGB geschützt?
Tiere sind nach § 90a S. 1 BGB ausdrücklich keine Sachen. Der Gesetzgeber hat damit klargestellt, dass Tiere als Lebewesen einen besonderen Status genießen und nicht einfach mit leblosen Gegenständen gleichgesetzt werden sollen.
Dennoch wäre es unpraktikabel und dem Tierschutz abträglich, wenn die bewährten sachenrechtlichen Regelungen auf Tiere nicht anwendbar wären. Deshalb ordnet § 90a S. 3 BGB an, dass das Sachenrecht auf Tiere entsprechend angewendet wird. Dies dient ihrem Schutz. Das bedeutet: Obwohl ein Hund rechtlich keine Sache ist, kannst du ihn dennoch nach sachenrechtlichen Vorschriften erwerben, besitzen oder Herausgabe verlangen.
Für die Klausur ist dabei ein wichtiger Prüfungstipp zu beachten: Das vollständige Normzitat muss immer auch § 90a S. 3 BGB enthalten, wenn es um Tiere geht. Wenn du also die Herausgabe eines Hundes verlangst, lautet die korrekte Anspruchsgrundlage §§ 985, 90a S. 3 BGB. Der Verweis auf § 90a S. 3 BGB zeigt, dass du die entsprechende Anwendung des Sachenrechts auf Tiere gesehen hast.
Tiere sind also keine Sachen, aber das Sachenrecht wird gemäß § 90a S. 3 BGB auf sie entsprechend angewendet.
Tiere, § 90a BGB: Sachenrecht wird zu ihrem Schutz auf Tiere entsprechend angewendet, § 90a 3 BGB (Tiere sind aber selbst keine Sachen, § 90a 1 BGB)
- Das vollständige Normzitat muss immer auch § 90a 3 BGB enthalten, wenn es um Tiere geht: z.B. Herausgabe eines Hundes gem. §§ 985, 90a 3 BGB
Was versteht man unter einer vertretbaren Sache?
Eine vertretbare Sache ist in § 91 BGB definiert. Danach handelt es sich um Sachen, die im Verkehr nach Zahl, Maß oder Gewicht bestimmt zu werden pflegen.
Das bedeutet, dass diese Sachen nicht nach ihren individuellen Eigenschaften, sondern nach quantitativen Merkmalen behandelt werden. Typische Beispiele sind zehn Eier oder ein Kilogramm Kartoffeln. Bei solchen Gegenständen kommt es dem Verkehr nicht auf das konkrete einzelne Stück an, sondern nur auf die Menge und die Gattungszugehörigkeit. Ein Ei ist aus Sicht des Käufers grundsätzlich austauschbar gegen ein anderes Ei gleicher Qualität.
Anders verhält es sich bei Sachen, die individuellen Bedürfnissen angepasst wurden. Ein maßgeschneiderter Anzug oder ein Gemälde eines bestimmten Künstlers sind gerade nicht vertretbar, weil es hier auf die konkrete einzelne Sache ankommt.
Vertretbare Sachen nach § 91 BGB sind also solche, die nach Zahl, Maß oder Gewicht bestimmt werden und daher untereinander austauschbar sind.
Vertretbare Sache, § 91 BGB: Nach Zahl, Maß, Gewicht bestimmt, z.B. 10 Eier, z.B. 1 kg Kartoffeln (≠ individuellen Bedürfnissen angepasst)
Teste dein Wissen
Welche Aussagen sind richtig?
Könnte dich auch interessieren
Deine Lernplattform für mehr Verständnis im Jurastudium
4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
Erlebe eine neue Lernerfahrung mit kompakten, verlinkten Inhalten in einer interaktiven Plattform.
Das sagen unsere Nutzer
Die Struktur, das Design und der Inhalt der App sind hervorragend. Während meiner Recherche habe ich viele juristische Seiten besucht und sogar einen Kurs bei Jura Academy absolviert. Ehrlich gesagt gefällt mir deine Seite am besten.
Ziad T.
Jurastudent
